Wann wird eine Privateinlage / wann eine Privatentnahme gebucht?

1 Antwort

Geh mal vom einfachen Fall aus: Jemand entnimmt für private Zwecke (Haushaltsgeld) 300 € der Geschäftskasse. Schon das Verb "entnehmen" sagt, dass es eine Privatentnahme ist. Er entzieht dem Betrieb Geld oder auch Sachwerte (z.B. Waren) für seinen Privatbereich. Oder umgekehrt: der Unternehmer hebt von seinem Privatkonto Geld ab  und legt es in die Geschäftskasse. Das ist dann eine Privateinlage.

Und dann dein zweites Problem: Soll oder Haben. Das Privatkonto (du kannst es in die Unterkonten Privatentnahme und Privateinlage unterteilen) ist ein Unterkonto von Eigenkapital, es wird also über Eigenkapital abgeschlossen . Eigenkapital ist ein passives Bestandskonto, d.h, Mehrungen stehen im Haben und Minderungen im Soll. Privatentnahme ist eine Minderung des Eigenkapitals, also im Soll, Privateinlage ist eine Mehrung, also im Haben.