Praktikum plus Minijob...Abgaben?

3 Antworten

Nicht vorgeschriebene Praktika

Nicht vorgeschriebene Praktika unterscheiden sich in ihrer Art nicht von den vorgeschriebenen Praktika. Allerdings ist der Praktikant nicht verpflichtet, ein solches Praktikum abzuleisten und damit übt er dieses auch nicht im Rahmen seiner betrieblichen Berufsausbildung aus. Für ein nicht vorgeschriebenes Praktikum gelten die Minijob-Regelungen bzw. während des Studiums auch die Regelungen für Werkstudenten.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/04_praktikanten_und_auszubildenden/node.html

Somit hättest du leider keine 450-Euro-Minijob-Regelung mehr laut der minijob-zentrale.de beim neuen, zusätzlichen Minijob:

Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern

Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung , kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/04_mehrere_beschaeftigungen/node.html

Und da Deine Einnahmen im Jahr damit ( vermutlich ?? ) nicht 5400 Euro übersteigen werden, ist die zusätzliche, derzeit 450 Euro monatlich übersteigende, Einnahme aus dem ja wohl zeitlich befristeten Praktikum unschädlich.

Auf jeden Fall sollten das beide AG wissen!