Praktikanten einstellen - Schüler - Als GbR - Was beachten?

3 Antworten

Hallo du mogelschinken,

da gibt es für euch Infos aus erster Hand in der minijob-zentrale.de unter Mi­ni­jobs im ge­werb­li­chen Be­reich -> Besondere Personengruppen -> Praktikanten

bzw. hier in dem Link: http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Home/01_mj_im_gewerblichen_bereich/14_besondere_personengruppen/node.html

wie z.B.: Wird das Praktikum im Rahmen einer betrieblichen Berufsbildung ausgeübt, unterliegt der Praktikant unabhängig von der Höhe des Arbeitsentgelts grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht. Die Minijob-Regelungen finden hier selbst bei einem Verdienst bis 450 Euro oder einer Befristung bis zu zwei Monaten keine Anwendung.

Personen, die einem vorgeschriebenen Praktikum während des Studiums nachgehen, sind hingegen für die Dauer dieses Praktikums sozialversicherungsfrei. Die Höhe des Arbeitsentgelts ist unerheblich.

Gruß siola

Hallo,

da es ein offizielles Schulpraktikum ist, besteht bei Unfällen Versicherungsschutz über die Unfallversicherung der Schule. Ggf. klären, welche das ist, und den Praktikanten darüber informieren (das gilt auch bei Wegeunfällen während des Praktikums).

http://www.uk-bund.de/downloads/ferienjobber.pdf

Staatliche Stellen braucht man nicht ui informieren.

Den Praktikanten wie einen neuen Mitarbeiter über alle Regeln (Arbeitszeiten, Arbeitsschutz, Aushänge, EDV-Sicherheit ....) informieren. Je nach Alter ggf. selber Merkzettel erstellen lassen (kann man ggf. beim nächsten Praktikanten auch verwenden).

Gruß

RHW

Während des Praktikums ist er über die gesetzliche Unfallversicherung also der Berufsgenossenschaft abgesichert. Da die Beitragszahlung über die Lohnsumme erfolgt, ändert sich euer Beitrag daher nicht. Auch der Beitrag für die Betriebshaftpflicht ändert sich nicht. Trotzdem gilt er gegenüber Dritten als Mitarbeiter der Firma.

Eine Meldepflicht besteht ebenfalls nicht. Es sei denn, es handelt sich um einen Lebensmittelbetrieb dann ist eine Gesundheitszeugnis erforderlich.