Post bei falsch Parken?
Guten Tag,
habe mal falsch geparkt und eine Frage zur Formulierung auf dem Strafzettel. Auf dem Zettel selbst war sofort Kontonummer, Betrag etc angegeben, sodass ich dies schnell überweisen konnte. Kein Problem.
Auf dem Zettel selbst steht auf der Vorderseite, dass ich, wenn ich etwas gegen das Bußgeld habe, auf die Post warten soll. ("[...] warten Sie bitte den Anhörbogen ab, der Ihnen mit der Post zugeht.") Auf der Rückseite steht, dass ich FALLS ich den Betrag nicht innerhalb einer Woche zähle, mit Post zur Anhörung zu rechnen habe ("[...]dass Sie innerhalb einer Woche das Verwarngeld unter Angabe des Aktenzeichen auf das umseitig aufgeführte Konto einzahlen. Anderenfalls warten Sie bitte auf die Zusendung einer schriftlichen Verwarnung/Anhörung ")
Habe ich nun mit Post zu rechnen, oder nicht? Die Formulierung erscheint mir nicht ganz stimmig. Vielleicht verstehe ich auch nur etwas falsch?
lg
3 Antworten
Die müssen dir noch Post zuschicken, wenn du den Betrag nicht direkt überweist. Könnte ja auch sein, dass jemand einfach das Knöllchen von deinem Auto weggeworfen hat oder es weggeweht wurde oder sonst was... und dann müsstest du ja Verwarngeld bezahlen obwohl du nix dafür kannst, dass du es nich gesehen hast.
ja, dann wird auch keine Post mehr kommen ;)
Versucht dich vllt jemand abzuzocken? Als Konto muss auf jeden Fall die Stadtkasse genannt werden, kurz mal bekannte Suchmaschinen befragen welche Kontonummer die Stadtkasse hat. Ansonsten mal beim Ordnungsamt anrufen; nomalerweise stehen auf dem Strafzettel (zumindest hier bei uns) am Auto weder Betrag noch Konto, es kommt nach einer Zeit (1-4 Wochen) Ein Brief mit Rechnung und der Möglichkeit, eine schriftliche Stellungnahme zurück zu senden statt zu zahlen.
Ich selber wurde mal aus einem anderen Grund (Lautstärke) kräftig vom Ordnungsamt abgezockt. Mir wurde eindringlich klar gemacht, dass wenn ich dem Betrag (immerhin knapp über 100 Euro) widerspreche und doch nicht recht bekomme, noch Gerichtsgebühren von 150€+ zahlen muss. Dem ist wohl nicht so, Falls es also deiner Meinung nach keinen Grund für den Strafzettel gab, so kannst du ruhig warten und widersprechen.
Falls du wirklich falsch geparkt hast, ruf morgen einfach mal beim Ordnungsamt an und lass dich aufklären.
Grüße :)
Hey,
von dem Betrag (20,-) sowie der Kontonummer geht nichts Falsches her (hab mal nach geschaut, danke!). Auch war der Zettel durchaus berechtigt (Dummheit muss ja mal bestraft werden :D).
Werde ich wohl mal machen.
Liebe grüße
Du hast die Wahl, sofort zu bezahlen oder die Post abzuwarten. Das ist sinnvoll, wenn Du nicht selbst gefahren bist, sondern ein anderer.
Bin selbst gefahren und habe das Geld versandt. Erscheint mir sinnig, dass ich nun keine Post bekomme - theoretisch.
Wird ja kein riesiger Betrag sein. Wichtig ist der Anhörungsbogen immer dann, wenn es um Punkte geht. Du willst ja keine Punkte für einen anderen Fahrer kassieren. Somit hast Du dann die Möglichkeit, den anderen Fahrer anzugeben, damit dieser dann die Strafe bekommt.
Klar. Habe ja direk überweisen, sodass Post theoretisch nicht nötig wäre, da ich mich ja mit der Verwarnung einverstanden erklärt habe.