PKW Neuanschaffung mit erneuter Förderung durch BG bei schon gekauften PKW?
Hallo, alle fünf Jahre bekommt man ja einen Zuschuss für ein KfZ, da meine altes Auto schon sehr viel km (220Tkm) hatte, war Dieses schlecht zu verkaufen, hatte es schön des öfteren in der Zeitung inseriert und auf einmal hatte ich einen Käufer, somit verkaufte ich Ihn sofort. Habe mir dann gleich ein neues gekauft (Jahreswagen) und wollte jetzt die BG wegen einem Zuschuss fragen.
Jetzt habe ich gelesen, das es keinen Zuschuss für ein schon gekauftes Auto gibt !
ist das Richtig?
Danke für eure Hilfe
lg
xmix1
2 Antworten
Das ist auch mein Kenntnisstand.
Der Antrag muss vor Kauf gestellt werden.
Hoi.
Naja, vom Grundsatz her soll der Antrag vor dem Kauf gestellt werden.
Aber:
10. Leistungen in besonderen Härtefällen
Zur Vermeidung besonderer Härten können Leistungen auch abweichend
von den Festlegungen dieser Richtlinien erbracht werden, wenn es
• im Einzelfall zur Vermeidung einer wirtschaftlichen Notlage (§ 40 Abs. 4
SGB VII) erforderlich ist oder
• notwendig ist, um Leistungen der Kraftfahrzeughilfe von Seiten eines
anderen Leistungsträgers nicht erforderlich werden zu lassen, oder
• bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen für Kraftfahrzeughilfe
zur Teilhabe am Arbeitsleben (Nr. 4.2.1) zur Aufnahme oder Fortsetzung
einer beruflichen Tätigkeit unumgänglich ist.
http://www.dguv.de/medien/inhalt/rehabilitation/documents/kfz.pdf
Jetzt solltest du ein nettes Schreiben dem Antrag beifügen, worin du klar schilderst, was bei dir passiert ist: Spontanverkauf nach langer Käufersuche und (zur Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit) Schnellkauf des jetzigen Autos.
Ciao Loki