PKW Neuanschaffung mit erneuter Förderung durch BG bei schon gekauften PKW?

2 Antworten

Das ist auch mein Kenntnisstand.

Der Antrag muss vor Kauf gestellt werden.

Hoi.

Naja, vom Grundsatz her soll der Antrag vor dem Kauf gestellt werden.

Aber: 

10. Leistungen in besonderen Härtefällen

Zur Vermeidung besonderer Härten können Leistungen auch abweichend
von den Festlegungen dieser Richtlinien erbracht werden, wenn es

• im Einzelfall zur Vermeidung einer wirtschaftlichen Notlage (§ 40 Abs. 4
SGB VII) erforderlich ist oder

• notwendig ist, um Leistungen der Kraftfahrzeughilfe von Seiten eines
anderen Leistungsträgers nicht erforderlich werden zu lassen, oder

bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen für Kraftfahrzeughilfe
zur Teilhabe am Arbeitsleben (Nr. 4.2.1) zur Aufnahme oder Fortsetzung
einer beruflichen Tätigkeit unumgänglich ist.


http://www.dguv.de/medien/inhalt/rehabilitation/documents/kfz.pdf

Jetzt solltest du ein nettes Schreiben dem Antrag beifügen, worin du klar schilderst, was bei dir passiert ist: Spontanverkauf nach langer Käufersuche und (zur Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit) Schnellkauf des jetzigen Autos.

Ciao Loki