Pflichtteil bei Firmenüberschreibung?
Hallo alle zusammen, mein Vater wird bald seine gut laufende Firma die er selber aufgebaut hat an meine Schwester überschreiben. Das Wohnhaus wird auch evtl überschrieben, wobei er sich dabei noch nicht sicher ist ob meine Schwester oder Ich es bekomme, kann auch sein das er es noch nicht abgibt.
Wenn meine Schwester nun die Firma übernimmt, muss Sie mir dann einen Betrag aus bezahlen? Wenn ja, wonach richtet sich dieser? Was ist wenn Ich das Wohnhaus überschrieben bekomme, habe ich dann , wenn es so ist, trotzdem noch Geldlichen Anspruch auf die Firma?
Ich hoffe Ihr versteht meine Fragen und Danke euch im voraus.... Mfg
5 Antworten
Wenn meine Schwester nun die Firma übernimmt, muss Sie mir dann einen Betrag aus bezahlen?
Nein. Dein Vater muss lebzeitig überhaupt keinen Ausgleich unter seinen Kindern herstellen und kann mit seinem Vermögen und Besitz tun und lassen was ermöchte. Und dich von seiner gesetzlichen Erbfolge oder Ausgleich über vorweggenommene Erbfolgeregelung ausdrücklich ausschliessen.
G imager761
Nein, der Satz ist voll verständlich. Muss man nur richtig lesen.
wenn die Firma pleite geht, wenn sie dich auszahlen muss, dass ist das unverhältnismäßig. In der Regel macht man das dann so, dass du monatlich eine art "Gehalt" gekommst. Da dein Vater noch lebt, kann ER alles regeln wie er es will. Klar wäre es sinnvollö. wenn deine Schwester die Firma bekommt und du das Haus. Allerdings muss das nciht gleichzeitig geschehen. eine Überschreibung einer Firma hat absolut nichts mit einem Erbe zu tun, denn dein Vater lebt ja noch und er kann deiner Schwester soviel schenken wie er will. also hast du im Moment weder anrecht auf Geld, Firma oder Wohnung
Einen Pflichtteilsanspruch kann man nur beim Tod eines Angehörigen geltend machen. Dein Vater lebt doch noch! Da kann er sein Geld ins Klo spülen und er kann seine Häuser und Firmen überschreiben, wem er will. Erst wenn ein Mensch GESTORBEN ist, kann man sich ums Erbe streiten. Wie oft das hier kommuniziert werden muss.....
Wenn Dein Vater es bei der Überschreibung nicht "anordnen", so muss Deine Schwester an Dich nichts auszahlen!
Es gibt keine anderen Geschwister...
da fehlt ein Teil des Satzes, ist so unverständlich....Besser wäre: Er kann dich von seiner gesetzlichen Erbfolge....usw....