Pflichtteil bei Firmenüberschreibung?

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Wenn meine Schwester nun die Firma übernimmt, muss Sie mir dann einen Betrag aus bezahlen?

Nein. Dein Vater muss lebzeitig überhaupt keinen Ausgleich unter seinen Kindern herstellen und kann mit seinem Vermögen und Besitz tun und lassen was ermöchte. Und dich von seiner gesetzlichen Erbfolge oder Ausgleich über vorweggenommene Erbfolgeregelung ausdrücklich ausschliessen.

G imager761

dummekuh2014  22.01.2014, 11:07

da fehlt ein Teil des Satzes, ist so unverständlich....Besser wäre: Er kann dich von seiner gesetzlichen Erbfolge....usw....

sassenach4u  22.01.2014, 12:21
@dummekuh2014

Nein, der Satz ist voll verständlich. Muss man nur richtig lesen.

wenn die Firma pleite geht, wenn sie dich auszahlen muss, dass ist das unverhältnismäßig. In der Regel macht man das dann so, dass du monatlich eine art "Gehalt" gekommst. Da dein Vater noch lebt, kann ER alles regeln wie er es will. Klar wäre es sinnvollö. wenn deine Schwester die Firma bekommt und du das Haus. Allerdings muss das nciht gleichzeitig geschehen. eine Überschreibung einer Firma hat absolut nichts mit einem Erbe zu tun, denn dein Vater lebt ja noch und er kann deiner Schwester soviel schenken wie er will. also hast du im Moment weder anrecht auf Geld, Firma oder Wohnung

Einen Pflichtteilsanspruch kann man nur beim Tod eines Angehörigen geltend machen. Dein Vater lebt doch noch! Da kann er sein Geld ins Klo spülen und er kann seine Häuser und Firmen überschreiben, wem er will. Erst wenn ein Mensch GESTORBEN ist, kann man sich ums Erbe streiten. Wie oft das hier kommuniziert werden muss.....

Wenn Dein Vater es bei der Überschreibung nicht "anordnen", so muss Deine Schwester an Dich nichts auszahlen!

Es gibt keine anderen Geschwister...