pflichtteil nach dem tod wenn die hausüberschreibung schon zu lebzeiten erfolgt ist
hallo!
meine oma hat mich im testament als haupterbin eingesetzt, meine cousine und mein cousin sind beide plichtteilsberechtigt, kinder hat meine oma keine mehr.
da nun einige große "renovierungen" anstehen (neue heizung, fenster, ...) hat meine oma überlegt mir schon im vorfeld das haus zu überschreiben inkl. wohnrecht für sie.
waren deshalb beim anwalt um zu erfragen was für möglichkeiten wir jetzt haben wegen der auszahlung der anderen enkelkinder...
der anwalt hat uns bei diesem gespräch etwas erzählt, was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann - ist mir aber leider erst im nachhinein aufgefallen.
und zwar war mein gedanke: wenn oma mir 2011 das haus überschreibt und beispielsweise 2030 stirbt, richtet sich der pflichtteil der beiden anderen nach dem wert des hauses 2011 - denn ich habe ja dann bis zum zeitpunkt ihres todes mein geld reingesteckt.
wie ich den anwalt verstanden habe, ist es aber so dass der pflichtteil an dem aktuellen wert des hauses (also beispielsweise 2030 sollte sie dann sterben) bemessen wird.
warum ist das so? ist doch total unfair: mein mann und ich stecken bis dahin unser geld da rein und der pflichtteil der anderen erhöht sich immer mehr...
vielleicht weiß eine/r von euch/ihnen ja etwas darüber!?
lg
3 Antworten
Die Auskunft des Anwalts ist definitiv falsch. Es gilt das Mindestwertprinzip: Sie Werte 2011 und 2030 werden verglichen, der geringere Wert ist maßgeblich. Versuche den derzeitigen Zustand so gut wie möglich zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und heb dir möglichst alle Rechnungen auf, damit man auch in Jahren noch den Wert zurückrechnen kann.
dank dem begriff "mindestwertprinzip" (im internet "niederstwertprinzip", meint aber das gleiche wie du geschrieben hast) hab ich endlich eine bestätigung bekommen :-)
Ich könnte mir vorstellen, daß Du den Anwalt da mißverstanden hast. Soweit ich weiß, darf man mit seinem Vermögen zu Lebzeiten machen, was immer man will. Und wenn dann nichts mehr zum Vererben vorhanden ist, haben die Erben Pech gehabt. Von daher kann ich diese angebliche Aussage auch nicht so ganz nachvollziehen.
ja, dachte ich auch erst, aber ist glaube nicht so, erben haben da nen anspruch, bei schenkungen, meine ich auch irgendwie
hab auch schon dran gedacht, dass ich ihn einfach missverstanden hab..
das mit der "vor-auszahlung" haben wir auch schon überlegt!
vielen dank für eure antworten :-)
hab auch schon dran gedacht, dass ich ihn einfach missverstanden hab..
das mit der "vor-auszahlung" haben wir auch schon überlegt!
vielen dank für eure antworten :-)
lasst den wert der schenkung bestimmen und zahlt sie direkt dafür aus, einigt euch, dass das haus ganz raus ist
das ist interessant!ich werde hier immer mehr bestätigt, dass ich den anwalt wirklich missverstanden haben muss - was mich ja freuen würde ;-)danke nochmal für eure antworten!