pflichtteil nach dem tod wenn die hausüberschreibung schon zu lebzeiten erfolgt ist

3 Antworten

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Die Auskunft des Anwalts ist definitiv falsch. Es gilt das Mindestwertprinzip: Sie Werte 2011 und 2030 werden verglichen, der geringere Wert ist maßgeblich. Versuche den derzeitigen Zustand so gut wie möglich zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und heb dir möglichst alle Rechnungen auf, damit man auch in Jahren noch den Wert zurückrechnen kann.

schaefchen84 
Fragesteller
 18.06.2011, 15:30

das ist interessant!ich werde hier immer mehr bestätigt, dass ich den anwalt wirklich missverstanden haben muss - was mich ja freuen würde ;-)danke nochmal für eure antworten!

schaefchen84 
Fragesteller
 18.06.2011, 15:39
@schaefchen84

dank dem begriff "mindestwertprinzip" (im internet "niederstwertprinzip", meint aber das gleiche wie du geschrieben hast) hab ich endlich eine bestätigung bekommen :-)

Ich könnte mir vorstellen, daß Du den Anwalt da mißverstanden hast. Soweit ich weiß, darf man mit seinem Vermögen zu Lebzeiten machen, was immer man will. Und wenn dann nichts mehr zum Vererben vorhanden ist, haben die Erben Pech gehabt. Von daher kann ich diese angebliche Aussage auch nicht so ganz nachvollziehen.

Mohnbandit  18.06.2011, 13:18

ja, dachte ich auch erst, aber ist glaube nicht so, erben haben da nen anspruch, bei schenkungen, meine ich auch irgendwie

schaefchen84 
Fragesteller
 18.06.2011, 14:08

hab auch schon dran gedacht, dass ich ihn einfach missverstanden hab..

das mit der "vor-auszahlung" haben wir auch schon überlegt!

vielen dank für eure antworten :-)

schaefchen84 
Fragesteller
 18.06.2011, 14:24

hab auch schon dran gedacht, dass ich ihn einfach missverstanden hab..

das mit der "vor-auszahlung" haben wir auch schon überlegt!

vielen dank für eure antworten :-)

lasst den wert der schenkung bestimmen und zahlt sie direkt dafür aus, einigt euch, dass das haus ganz raus ist