Pflegegeld beantragen - Pflegeperson angeben
Liebe GF-Community,
ich habe folgendes Problem: meiner kranken Mutter wurde von ihrer Krankenkasse (TKK) die Pflegestufe 1 zugesprochen und wir können jetzt den Antrag ausfüllen. Sie hat sich entschieden, Pflegegeld zu nehmen (keine Sachleistungen, also keinen Pflegedienst), da sie besondere Ansprüche an die Art ihrer Betreuung hat, die kein Dienst übernimmt. Jetzt haben wir eine private Person engagiert und wollen sie mit dem Pflegegeld entlohnen.
Diese Person möchte aber nicht namentlich im Antrag genannt werden, also habe ich mir gedacht, dass ich mich als Tochter dort angebe. Ich betreue sie ja auch, aber nehme natürlich dafür kein Geld
Bekommt meine Mutter das Pflegegeld, wenn sie eine Angehörige als pflegende Person im Antrag angibt, oder gibt es das Geld nur, wenn fremde Personen eingetragen werden?
Ich danke Euch für alle sinnvollen Antworten!
6 Antworten
Das Pflegegeld wird immer an die zu pflegende Person ausbezahlt. Diese kann dann ganz alleine darüber entscheiden, was sie damit macht.
Aber sicher darf man das. Das dürfte sogar in sehr vielen Fällen so sein.
Auf die Risiken, wenn man jemanden schwarz beschäftigt, wurde ja schon hingewiesen
ja, darf man. bin ich auch angegeben und der pflegedienst auch. lasse dich beraten von einer pflegeberatung, Pflegeleiterin vom pflegedienst und vom MDK der kasse. diese kostenlose beratung ist jedes halbe jahr pflicht. sonst zahlt die kasse nicht.
Natürlich können auch Angehörige pflegen. Nur jemanden dafür kommen und arbeiten lassen ohne die Person anzugeben und zu versichern- Krankenkasse ect.- das ist Schwarzarbeit und damit strafbar, da vesteht keiner Spass!
Für Deine Tätigkeit zahlt die Kasse auch 125,- Ergänzungsleistungen im Monat und für die andere Pflegeperson 316,- im Monat bei Pflegegrad 2.
am besten nimmt man einen Pflegedienst und der kauft ein und putzt für 2 h in der Woche und zieht die Kompressionsstrümpfe an und aus morgens und abends.
Wenn sie keinen Pflegedienst in Anspruch nimmt, bekommt sie,deine Mutter, automatisch den Betrag von 235 Euro überwiesen, ob das Familienangehörige oder andere Privatpersonen machen ist egal. Den höheren Satz bekommt sie nur wenn offizielle Pflegedienste den Dienst übernehmen
Danke für die Antwort. Davon habe ich gehört - würde ein Dienst kommen, könnten 450Euro ausgegeben werden.
316,- plus 125,- bei Pflegegrad 2.
Das ist schwierig. Die engagierte Person möchte schwarz arbeiten, oder? Wenn das zutrifft, wäre ich SEHR vorsichtig. Ich glaube, ich würde mich lieber nicht auf solche Konstruktionen einlassen. Sorry, aber das kann nach hinten losgehen.
Ich weiß den Grund dafür nicht, aber das mag sein. Aber ich habe damit nicht so sehr ein Problem, da ich schon seit langem mit hohem Zeitaufwand für meine Mutter pflegerisch tätig bin und selbst wenn wir jetzt Geld bekommen, würde ich es auf keinen Fall nehmen. Also es ist dabei nichts gelogen. Auch die Dame, die wir engagieren arbeit auch schon länger für meine Mutter, nur wurde sie bisher aus privater Tasche bezahlt.
Wenn Zoll und/oder andere Behörden dahinter kommen, dass jemand illegal (schwarz) beschäftigt wird, dann zahlt Ihr neben der Strafe auch alle Sozialabgaben nach... die Schwarzarbeiterin im übrigen auch!
Du selbst kannst für Deine Tätigkeit Punkte bei deiner späteren Rente Dir gutschreiben lassen und solltest das angeben, was du an Pflege tust und seit wann der DRV angeben und diese Frau sollte auch ehrlich alles angeben. nur dann ist sie auch versichert, wenn ein unfall passiert. bei minijobcentrale anmelden.
Das ist natürlich richtig - es ging mir nur darum, ob man Angehörige als Pflegeperson im Antrag angeben darf, oder nicht.