Verhinderungspflege Pauschalbetrag?

2 Antworten

Die Verhinderungspflege ( VHP) nach § 39 SGB XI, kann für alle Verhinderungen der Hauptpflegeperson genutzt weden. Auch stundenweise.

Dazu ist ein Antrag bei der Zuständigen Pflegekasse auf Stundenweise Verhinderungspflege ab .... Datum nach hinten offen lassen, zu stellen

Der Pflegebedürftige muss zur Entschädigung der Person die VHP erbringt in Vorkasse gehen und diese bezahlen.Um das Geld rückerstattet zu bekommen, müsst ihr eine Quittung ausstellen, aus der der Name, Anschrift der person die die VHP erbringt. Es muss der Stundenlohn und die ges. Summe ersichtloich sein und es müssen die tgl. Stunden ( tgl. Durchschnitt reicht)  angegeben sein. der Pflegebedürftige und du müssen die Quittung unterschreiben. dann wird die Quittung bei der Pflegekasse eingereicht und der Pflegebedürftige bekommt die Erstattung.

Verwandte, auch verschwägert bis zum 2. Verwandschaftsgrad, erhalten keine Entlohnung von der Pflegekasse für die VHP.

Sie bekommen eine Aufwandsentschädigung

Alles nicht so kompliziert.

Und da sie so wie so einen ambul. Pflegedienst , wegen des Pflegeberatungsbesuches n. § 37.3, haben müssen, könnt ihr euch vertrauensvoll an die dortige Pflegedienstleitung wenden, die euch das nochmals in aller Ruhe erklären wird. Auch der Pflegestützpunkt wäre ein Ansprechpartner für die Beratung.