Verhinderungspflege Pauschalbetrag?
Hallo ihr Lieben,
ich würde mich gerne informieren, ob es beim Thema Verhinderungspflege (falls es denn das ist was ich hier meine) einen Pauschalbetrag gibt. Kurz zum Hintergrund: eine nahe Verwandte von mir pflegt ihren Mann, welcher den höchsten Pflegegrad hat (Stufe 5). Da eine 24Stunden Überwachung gegeben werden muss, ist es für sie schwer bis unmöglich auch nur kurz das Haus zu verlassen. Somit übernehme ich alle Botengänge und Einkäufe und sollte sie doch mal aus dem Haus müssen übernehme ich dann kurz die Pflege Ihres Mannes.
Nun haben wir uns gefragt ob man da auch irgend wie eine Aufwandsentschädigung erhalten könnte und sind auf das Thema "Verhinderungspflege" gestoßen.
Diese wirft jedoch erstmal mehr Fragen auf als hilfreich zu sein.
Es ließt sich alles so, als würde diese nur greifen, wenn die pflegende Person auf "Urlaub" geht oder durch andere Sachen ganztägig oder mehrere Tage "verhindert" ist.
Dies trifft in unserem Fall ja nicht wirklich zu, da die pflegende Person ja ständig vor Ort ist um zu pflegen, jedoch für Botengänge ein Dritter (ich) hinzugezogen werden muss.
Gibt es da nun ein anderen Antrag? Oder füllt man da nun für jeden Tag wo man hilft son Formular aus für 30 Minuten?
Ich wäre euch für eure Hilfe sehr dankbar.
2 Antworten
Die Verhinderungspflege ( VHP) nach § 39 SGB XI, kann für alle Verhinderungen der Hauptpflegeperson genutzt weden. Auch stundenweise.
Dazu ist ein Antrag bei der Zuständigen Pflegekasse auf Stundenweise Verhinderungspflege ab .... Datum nach hinten offen lassen, zu stellen
Der Pflegebedürftige muss zur Entschädigung der Person die VHP erbringt in Vorkasse gehen und diese bezahlen.Um das Geld rückerstattet zu bekommen, müsst ihr eine Quittung ausstellen, aus der der Name, Anschrift der person die die VHP erbringt. Es muss der Stundenlohn und die ges. Summe ersichtloich sein und es müssen die tgl. Stunden ( tgl. Durchschnitt reicht) angegeben sein. der Pflegebedürftige und du müssen die Quittung unterschreiben. dann wird die Quittung bei der Pflegekasse eingereicht und der Pflegebedürftige bekommt die Erstattung.
Verwandte, auch verschwägert bis zum 2. Verwandschaftsgrad, erhalten keine Entlohnung von der Pflegekasse für die VHP.
Sie bekommen eine Aufwandsentschädigung
Alles nicht so kompliziert.
Und da sie so wie so einen ambul. Pflegedienst , wegen des Pflegeberatungsbesuches n. § 37.3, haben müssen, könnt ihr euch vertrauensvoll an die dortige Pflegedienstleitung wenden, die euch das nochmals in aller Ruhe erklären wird. Auch der Pflegestützpunkt wäre ein Ansprechpartner für die Beratung.