Kürzung Pflegegeld bei stundenweiser Verhinderungspflege?

2 Antworten

Was ist daran unveschämt, wenn -mal neutral betrachtet- eine Person eine Leistung, die bezahlt wird nicht leisten kann, und diese dann an einen Dritten abgegeben wird, in diesem Einzelfall die Bezahlung an den Dritten geht?

Deine Meinung ist da etwas verdreht. Du kannst nicht erwarten, dass deine Tochter Pflegegeld für dich bekommt, wenn sie nicht in der Lage ist dich in diesem Zeitraum zu pflegen.

Die Tochter bekommt kein Pflegegeld, sondern die Mutter. Bei Pflegegrad 2 ist das nicht berauschend.

Ist die pflegende Person, die sonst von der Mutter mit deren Pflegegeld "bezahlt" wird, verhindert, kann die Mutter Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Das geht an Dritte, wenn die Mutter z.B. für die Zeit in einem Pflegeheim wohnen würde. Die Kasse zahlt dann das Geld für die Verhinderungspflege an das Heim. Hier ist das aber nicht der Fall. Die Verhinderungspflege müsste also an den ausgezahlt werden, der die Verhinderungspflege auch tatsächlich übernimmt. Ein Pflegedienst, eine Ersatz- Pflegeperson etc.

Meiner Meinung nach muss das auch stundenweise abgerechnet werden. Aber meine Information ist schon einJahr alt und vllt. nicht mehr aktuell.

FZ

Es ist doch eigentlich logisch, dass nicht 2 Pflegepersonen gleichzeitig bezahlt werden, oder??