Pflegefamilie verweigert Umgangsrecht mit Herkunftseltern

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Nein,das dürfen sie nicht.Um diese Situationen aus dem Wege zu gehen,halten wir ständig kontakt zu den leiblichen Eltern(wenn die Eltern es wollen). Ein Kind hat das Recht seine leiblichen Eltern zu sehen und kennenzulernen. Leider sehen die meisten Pflegefamilien,Pflegekinder als ihr Eigentum an.Wir sagen immer wieder,es sind nicht unsere Kinder.Wir geben ihnen ein zu Haus,wir lieben und umsorgen sie,aber sie sind geliehen.

iveningboring  04.12.2011, 01:44

schön geschrieben

konny27  04.12.2011, 17:27
@iveningboring

Danke,es ist oft nicht einfach,man muß es nur wollen

Kommt ganz drauf an ob die Eltern irgendeine negative Vorgeschichte haben, aber der Sohn sollte, eigentlich, in dem Alter informiert werden und selbst entscheiden dürfen.

Gruß Chris.

hazilinde 
Fragesteller
 02.12.2011, 18:34

Nein,es gibt keine negative Vorgeschichte,also keine Misshandlungen oder sonstewas.es hat andere Gründe,warum er in Pflege ist... Er darf seit mehreren Wochen, als Konsequenz für eine kleine "Schandtat", nicht zu seinen Eltern.Nun ist er einfach zu seinen Eltern gefahren,ohne Erlaubnis....was ich unter den gegebenen Umständen sehr gut verstehen kann.

hazilinde 
Fragesteller
 02.12.2011, 18:37
@hazilinde

Das Sorgerecht bleibt weiterhin auch bei den Herkunftseltern,somit wohl auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht

ChrisRave99  02.12.2011, 18:41
@hazilinde

Bei mir war es damals so, Aufenthaltbestimmungsrecht hatte das Jugendamt, somit auch die beauftragte Pflegefamilie. Denoch hatten meine leiblichen Eltern ein "Besuchsrecht". Ob dies verboten werden kann, keine Ahnung, würde zum Jugendamt gehen und nachfragen.

Denke aber unter diesen Umständen nicht rechtens, egal was er getan hat.

hazilinde 
Fragesteller
 02.12.2011, 18:56
@ChrisRave99

Die leiblichen Eltern haben auch das Umgangsrecht...abgemacht war alle 14 Tage von Sa bis So......das ist eh schon wenig...nun aber darf er seit Wochen nicht los,stattdessen darf er malochen bei der Pflegefamilie

ChrisRave99  02.12.2011, 18:59
@hazilinde

Wenn es klar geregelt ist und es keinen wichtigen Gründe bestehen wie, ansteckende Krankheit, oder auf Klassenfahrt, müsste er eigentlich nach Hause dürfen. Natürlich darf die Pflegefamilie ein gewisses Maß an "Erziehungsstrafen" ausüben, aber soweit darf es denke ich nicht gehen. Würde erst einmal, wie schon erwähnt, zum Jugendamt gehen und wenn sich da dann nicht drum gekümmert wird zur Polizei.

timbatal  06.12.2011, 11:22
@hazilinde

was du vorbringst ist völlig unglaubwürdig. was ist denn malochen bei der pflegefamilie? es gibt ein gesetz was kinder verpflichtet in haushalt und geschäft der familie zu helfen. von malochen kann also nicht die rede sein. was macht er denn sonst so mit 16`? ist kindchen denn schon in ausbildung?

ChrisRave99  09.12.2011, 13:05
@timbatal

Wüsste nicht was dein Kommentar zum Thema beiträgt, aber ok ? Vielleicht im falschen Thread gelandet ?

hallo :) also ich bin selbst seit 2 jahren in einer pflegefamilie (auf eigenen wunsch) meine eltern leben getrennt und ich möchte auch nur zu meinem vater kontakt was auch erlaubt ist obwohl er kein sorgerecht hat... mit meiner mutter möchte ich auch keinen kontakt mehr allerdings hat das jugendamt und nicht die pflegeeltern über den kontakt zu den eltern zu bestimmen.. die pflegeeltern dürfen zwar mitreden wann und wie oft das kind dorthin geht und welches maß gut ist für ihn aber den rest entscheidet das jugendamt! ich hoffe das hilft.. lg

Das haben sie nicht zu bestimmen sondern du. forausgesetzt du bist schon 14. Wie es in diesem falle ja ist. und sonst gehe zum jugend amt zu deinem vormung.Ich bin selbst ein pflegekind.

das umgangsrecht ist recht normaler eltern. kinder die in einer pflegefamilie leben müssen, leben in einem ausnahmezustand und dieser ist niemals normal. die frage ist ob das 16 jährige kind überhaupt seine leiblichen eltern sehen will oder ob es den kontakt von sich aus ablehnt. dann wäre zu erfahren, was genau dazu führte das das kind in einer pflegefamilie groß wird. es sieht hier ehr so aus, das nicht die pflegefamilie schuld ist. sieht ehr so aus als würde das kind überhaupt keinen kontakt wünschen.