Pfändungsfrei nach Restschuldbefreiung?

4 Antworten

Nach Erteilung der Restschuldbefreiung ist die Pfändung nicht vom Tisch.

Verdienst Du mehr, kann alles, was über Deiner Pfändungsfreigrenze liegt, direkt beim AG gepfändet werden. Du musst den neuen AG ja bei Deinem Insolvenzverwalter angeben. Dieser informiert den AG dann, das Du in der Inso bist.

Alles, was dann über dem Freibetrag liegt, wird automatisch vom Gehalt einbehalten und direkt weitergeleitet.

Erst wenn Du mit der gesamten Inso durch bist, hast Du Ruhe.

edit/ sind Deine 6 Jahre schon rum ???

Sichel 
Fragesteller
 10.08.2010, 12:56

Ganz kurz nur: Meine Inso lief von 2004 ab bis Mai 2010! Nun habe ich mit Schlusstermin die RSB bekommen.Kann man dann noch hinterher gepfändet werden????:-( ?????

SuperBommel  10.08.2010, 12:58
@Sichel

Okidoki, dann hab ich mich verlesen ;)

Ab sofort bist Du also frei !

Sorry nochmals :)

Sichel 
Fragesteller
 10.08.2010, 13:03
@SuperBommel

Vielen Dank!!!

Restschuldbefreiung heißt, daß das Insolvenzverfahren mit allen Folgen beendet ist. Du bist wieder frei und kannst machen was Du willst. Niemand fragt offiziell mehr danach und wenn, so kann es Dir egal sein, denn Du bist aus dem Schneider. Das schlimmste kann höchstens sein, daß einer der ehemaligen Schuldner Dir auf der Straße begegnet und Dich etwas schief anguckt, aber sonst: Gratulation und alles Gute für Dein neues Leben.

Sichel 
Fragesteller
 10.08.2010, 13:03

Danke für die Info!!Man fühlt sich schlagartig besser;-)

Dougan  10.08.2010, 13:10
@Sichel

Spreche aus Erfahrung. ;-)

JoachimWinters  11.08.2010, 19:49
@Dougan

... und eben diese Erfahrung bringt das eigentlich sehr gute Verbraucherinsolvenzverfahren in Verruf!

Moin,

Das Wort sagt doch schon alles.

Wenn du die Restschuldbefreiung hast, biste im wahrsten Sinne des Wortes vom Rest der Schulden befreit.

Das was evtl. noch zu löhnen ist, wären Verfahrenskosten usw., die sind ja bei Inso-Eröffnung nur gestundet worden.

Sichel 
Fragesteller
 10.08.2010, 13:51

Danke!! Eventuell heisst?? Von was hängt das ab?

Liber Gruss

Meinereiner67  11.08.2010, 13:45
@Sichel

das sagen se dir dann schon.- Dazu kannste auch den Verwalter bzw. Treuhänder anrufen.

Zwar ist die Restschuldbefreiung im wahrsten Sinne des Wortes wirksam, so dass nun kein alter Gläubiger mehr pfänden darf.

"Alter" Gläubiger heißt, dass der Gläubiger am Insolvenzverfahren beteiligt war oder seine Forderung zu dem Insolvenzverfahren hätte anmelden müssen.

Aber auch nachträglich kann die Restschuldbefreiung noch gekippt werden durch Widerruf o.ä., sogar strafrechtliche Folgen sind denkbar - wenn sich nämlich herausstellen sollte, dass die Restschuldbefreiung unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und/oder durch unwahre Aussagen während der Wohlverhaltensperiode "erschlichen" wurde.

Das kommt in der Praxis bisher äußerst selten vor ("wo kein Kläger, dort kein Richter"), weil erstens die meisten Gläubiger, Insolvenzverwalter und Rechtspfleger sich nicht intensiv um den Ablauf eines Insolvenzverfahrens kümmern und zweitens etwaige doch noch vortragene Bedenken i.d.R. zu Gunsten der Schuldner zerstreut werden.

Aber langsam spricht sich auch bei den Gerichten immer mehr herum, dass die Restschuldbefreiung zu häufig missbraucht wird und die Pflichten während der Wohlverhaltensperiode zu oft nur sehr "nachlässig" beachtet werden.

Im Interesse eines Gläubigers würde ich genauer recherchieren und ein Insolvenzverfahren auch nachträglich noch einmal überprüfen lassen, wenn ich hören würde, dass Schuldner "aus heiterem Himmel" kurz nach erteilter Restschuldbefreiung wieder über Einkünfte oder Vermögen verfügen, die nicht schon während der Wohlverhaltensperiode für einen optimale Schuldenabbau genutzt werden konnten.

Übrigens bleibt es jedem Schuldner unbenommen, auch nach einer Restschuldbefreiung freiwillig Zahlungen zu leisten (offiziell natürlich aus neu erworbenem Vermögen/Einkommen). Es gibt keine Pflicht zur Gleichbehandlung mehr, man könnte/dürfte also "moralische" Verpflichtungen noch erfüllen und die "miesen" Gläubiger außen vor lassen.

Uns selbstverständlich können "neue" Gläubiger jederzeit das höhere Gehalt pfänden lassen.