Pfändung einer Bareinzahlung

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Normal nein, denn das Geld könnte ja aus dem dem Ex zustehenden pfändungsfreien Betrag stammen.

pathfinder71 
Fragesteller
 19.11.2011, 22:10

...stimmt...aber 1500€ innerhalb einer Woche...die sollte er nicht auf dem eigenem Konto gehabt haben....Dann hätte er ja auch Unterhalt zahlen müssen, wenn es ,,Über" war - und unterhalt zahlt er wohl nicht

Moin,

Auch 1500e könnten ja durchaus aus dem pfändungsfreien Einkommen stammen.

Es ist nämlich durchaus zulässig, dass man aus dem pfändungsfreien Einkommen, bei bescheidener Lebensführung, was ansparen könnte.

Man muss ja bei ner Inso keinen Bedarf, wie bei Hartz 4 nachweisen.

Wenn einer z.B. bei Eltern, Lebenspartner oder sonstwo billig, o. sogar mietfrei wohnt (gibts ja manchmal), kein Auto unterhält und auch sonst keinen auf dicke Hose macht, kann der doch durchaus z.B. 500€/Mon beiseite legen.

Da diese Ansparungen aus dem pfändungsfreien Einkommen stammen hat das mit der Inso nix mehr zu tun.

Es ist egal, was man mit dem ofändungsfreien Einkommen macht.

Miete zahlen versaufen, ansparen, - völlig egal.

Bei dieser rechnung, wäre es denkbar, das einer also 6000€/Jahr anspart.

Damit kann der machen was er will, - Nippes kaufen, o. ansparen und dann auch z.B. davon in Urlaub fahren.

Auch wenn aus dem pfändungsfreien Einkommen ein Pkw angeschafft würde, hätte der mit der Inso nix zu tun.

Es ist also kein Problem wenn der dir 1500€ zahlt, wenn man das so argumentieren kann.

Wenn der sein pfändungsfreies Einkommen aber vollständig u. nachvollziehbar für Sachen, wie Miete, Pkwunterhalt usw. ausgibt, geht das wie oben beschrieben logischerweise nicht, weil ja nach Adam Riese keine Mittel für Rücklagen da sind.

In dem Fall ist e natürlich denkbar blöd Bareinzahlungen über ein Konto laufen zu lassen.

Das hätte der besser jemand Anderen machen lassen, o. ab u an was inne Post stecken.

In diesem Fall soll der, wenn es um dubiose, nicht angegebene Einkünfte, wie Scharzgeld, gehen sollte, einen privaten ratenkreditvertrag machen. (frisiert, is klar)

Dann hat er sich die fraglichen Beträge halt von nem Kumpel, o. Verwandten als wirkliche Barzahlung geliehen.

Neuverbindlichkeiten sind bei ner Inso nicht grundsätzlich problematisch, wenn die aus dem pfändungsfreien Einkommen tatsächlich u. zuverlässig bezahlt werden.

Bei "normalen" Kreditgebern gibts natürlich nix wegen der kaputten Schufa.

D.h. der Kumpel hat dem z.B. die 1500€ in Bar geliehen. - der will die natürlich irgendwann wieder haben.

Diese geliehenen 1500€ hat der dann, pflichtbewußt wie er ist, seiner Ex u. seinem Kind gegeben.

Der kann natürlich nicht n überschwänglichen Lebensstandard pflegen, der ganz öffensichtlich mit pfändungsfreien Beträgen gar nicht finanzierbar wäre.

pathfinder71 
Fragesteller
 20.11.2011, 20:44

Danke für die ausführliche Schilderung.

ER zahlt ja auch keinen Unterhalt weil sein Einkommen (extra) zu gering ist und er gibt an Miete zu zahlen.

Er müsste doch - sobald er Geld ,,zur Verfügung" hat, - erst mal seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen - bin zwar froh mein geld wiederzuhaben,...aber die Ex-Frau will für die gemeinsamen Kinder sicher endlich auch mal was sehen . . . Wenn sie das wüsste und es spricht sich zu schnell rum, da man bei mir was auf dem Küschentisch liegen sah, wo er eingezahlt hatte. er hat zu voiele Feinde, die das irgendwie melden wollen...

LG

Daß dir das Geld weggenommen werden kann, glaube ich nicht! Aber dein Ex könnte Schwierigkeiten bekommen, falls das Geld eigentlich dem Insolvenz-Verwalter "zugestanden" hätte. Wenn du belegen kannst, daß er dir das Geld schuldete, hast du wohl nichts zu erwarten, da nicht du, sondern er Schuldner ist.

Hallo,

hem, sag mal er zahlt dir Geld auf dem Konto, und du denkst nur negativ darüber ...

Er hätte in seiner Lage wohl das Geld für sich behalten können.(sollen)...

Privatinsolvenz, Bewährungsauflage... keine schöne Situation...

Gruß, Emmy

pathfinder71 
Fragesteller
 19.11.2011, 22:13

...das geld hatte ich ihm geliehen und er einen Schuldschein unterschrieben - da wusste ich das alles noch nicht - dann schlug er mich blau . . .und das Geld zahlte er zurück weil er meinte ich könne mit dem privaten Schuldschein ,,Unsinn" machen...dabei hatte ich ihn nicht mal wegen dem Schlagen angezeigt. Das machte die Staatsanwaltschaft da die Nachbarn alles mitbekamen . . .

Soweit das Thema..,,der aaaarme Kerl" . . .

dachte ich bekäme hilfreiche Antworten - sind doch nicht bei FB hier und labern nur rum . .

1500.00 euro in einer woche ????? hört sich ganz nach insolvenzbetrug an.wenn das die gläubiger erfahren können diese ihn anzeigen wegen gläubigerbevorteilung .da du ja einen schuldschein hattest oder hast bist du ja auch gläubiger und normalerweise muß das geld zum insol.verwalter,aber wenn du glück hast fordert der verw.es nicht zurück.schließ den mund zu und schweige,wenn du das kannst-ist ja bei frauen immer so eine sache.grins-