Pendler Steuerfreibetrag KFZ/Zug

3 Antworten

Hallo, wegen Deiner "30tage", man gibt üblicherweise so 220-225 Arbeitstage im Jahr an, das wird normalerweise nicht hinterfragt.

Zu Deiner eigentlichen Frage: Kenne jetzt das Formular nicht. In der Steuererklärung wird nur nach Entfernung gefragt und da gibt es die Entfernungspauschale. Deswegen heißt die nämlich so. Wenn die das hier so genau wissen wollen, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder Du lügst und sagst, dass Du mit dem Auto fährst, wer will das prüfen? Oder Du hältst die Füße still und freust Dich jedes Jahr auf die schöne Steuererstattung, nach der Steuererklärung.

Grundsätzlich kannst Du nur Kosten absetzen, die auch tatsächlich entstanden sind. Es sei denn es gibt soetwas wie eine Pauschale.

Grüßer, lukas

Du lügst und sagst, dass Du mit dem Auto fährst, wer will das prüfen?

Das wird schon mal geprüft und bei ~ 300 km pro Tag könnte es eng werden...

@railan

Das Finanzamt wird bei der angeblichen jährlichen Fahrleistung mit dem KKW allemal nachweise verlangen. Schau Dir mal meine Antwort ab.

@Helmuthk

Das wollte ich damit ausdrücken.

Wenn Du tatsächlich mit dem Zug fährst und deshalb die Begrenzung auf 4.500,00 € greift, kannst Du nicht für die gesamten Arbeitstage die Kilometerpauschale für die Benutzung des PKW angeben.

Wenn Du durch diese Angabe einen rd. 5.400,0 € höheren Freibetrag und damit eine entsprechend geringere Lohnsteuer erreichst, gibt es dafür einen wunderbaren Ausdruck: Steuerhinterziehung. Dieser Begriff gilt nicht nur für Millionenbeträge sondern auch für den kleinen alltäglichen Betrug wie in Deinem Fall.

Und richte Dich auf eine Nachfrage des Finanzamts ein: Bei der Benutzung des PKW hättest Du eine jährliche Fahrleistung allein für den täglichen Hin- und Rückweg von rd. 66.000 Kilometern ohne Privatfahrten. Wie willst Du dem Finanzamt diese Fahrleistung auf Rückfrage nachweisen? Ich denke mal, dass etwaige durchgeführte Inspektionen zu anderen Ergebnissen führen. Du könntest den Nachweis auch durch Tankquittungen erbringen. Dann musst Du aber darauf achten. dass diese Quittungen auch die richtige Kraftstoffart ausweisen und dass Du nicht Quittungen an einem oder zwei Tagen vorlegst, nach denen Du jedesmal vollgetankt hast.

Die 4500€ sind die Grenze, alles was du darüber ausgibst kannst du steuerlich nicht geltend machen, das ist dann sozusgen dein Privatvergnügen. Du kannst also gerne die 9936€ eintragen, es werden dir aber nur 4500€ anerkannt werden.

Naja, war jetzt nicht ganz richtig. Du kannst schon deine 9936€ versuchen abzusetzen, allerdings musst du dann die höheren Kosten wirklich nachweisen können. Da du aber eh die Steuer hier betrügen willst, wird das schwierig ;-)