Pavillon 3*3 und Trampolin im Gemeinschaftsgarten verboten?

3 Antworten

Im Gemeinschaftsgarten wurden vermutlich laut Mietvertrag Nutzungsrechte eingeräumt, ohne dass bestimmte Teile des Gartens euch vorbehalten blieben. Durch Aufstellen eines Pavillons und eines Trampolins werden aber Teile des Gartens anderen Nutzern entzogen.

Der Vermieter handelt also rechtskonform, wenn er nun die Nutzung mit Pavillon und Trampolin nicht mehr duldet. 

"Nachbarschaft" - handelt es sich um Mieter im Miethaus, die euch mobben? Die Forderung nach Abbau der Gegenstände ist kein "Mobbing".

Padri  20.06.2017, 11:47

Richtige Antwort!

Das ist kein Mobbing, sondern die Pflicht eines Vermieters alle Mieter gleich zu behandeln.

Wenn es ein Gemeinschaftsgarten ist, den mehrere Mieter nutzen dürfen, dann muss die Erlaubnis des Vermieters eingeholt werden, wenn man dort etwas aufstellen will. Habt Ihr das nicht, so müssen Sie das Aufgebaute wieder abbauen, wenn es der Vermieter so entscheidet.

In einem Gemeinschaftsgarten darf sich eine Mietpartei nicht ausbreiten wie sie will. Das sollte aber verständlich sein.

Alle Mieter dürfen den Garten nutzen aber durch Aufbau eines Trampolin und und eines Pavillions nehmt ihr einen Teil des Garten nicht nur kurzfristig in Beschlag.

Nach Absprache Morgens aufbauen und abends wieder abbauen dagegen wäre wohl nichts einzuwenden.