Pausenzeiten (§ 4 ArbZG) - ist es erlaubt das Gelände zu verlassen?

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Natürlich darf er dir nicht verbieten, dass du das Gelände verläßt. Das wäre Freiheitsberaubung. Der AG versucht wohl auf dem Weg, sich abzusichern. Denn wenn du ausfällst, wegen eines Unfalls, dass geht es zu seinen Lasten.

Du darfst das Gelände verlassen, bist dann allerdings nicht mehr versichert. Es ist dann so, als ob du einen Umweg machst, wenn du auf direktem Weg zur Arbeit fahren mußt um bei einem Wegeunfall versichert zu sein.

Bley1914  06.05.2017, 18:52

Das versuch mal VW oder anderen Grossunternehmen zu erklären.

Grundsätzlich darf die Pause verbracht werden wo man möchte. Würde es allerdings 20 min. dauern das Firmengelände zu verlassen, würde man ja die Pausenzeit überschreiten und das geht dann nicht!

Wenn Dein Chef Dir die Pause bezahlt dann kann er auch verlangen, das Du im Pausenraum schmorst.

Aber er bezahlt sie ja nicht, ist eher in der Hoffnung das Du in der Pause auch an das Telefon gehst. Die Pause ist Deine Zeit, also auch Deine Entscheidung ob im Pausenraum oder der Cafeteria.

Wegeunfall wäre das mE nicht. Aber Du hast doch Deine eigene Krankenversicherung, die zahlt das schon.

Ist mir gänzlich neu das man das Betriebsgelände nicht verlassen darf. Kann ich mir rechtlich auch nicht vorstellen. Aber, wie schon in vielen ANtworten erwähnt, besteht in der Zeit KEINE betr. Haftpflichtversicherung für dich. Während der Pause auf dem Betr.gelände jedoch schon.