Pausenzeiten (§ 4 ArbZG) - ist es erlaubt das Gelände zu verlassen?
Hallo, ich bin gerade dabei mich mit o.g. Paragraphen auseinander zu setzen. Selbst wenn der Arbeitgeber vorschreibt, dass man während seiner Pause nicht das Betriebsgelände verlassen darf, ist diese Regelung überhaupt rechtens? Ich kann doch in der Pause machen was ich will und wo ich will, da es ja privat ist, was ich in meiner Pause mache (Stichwort: "Wegeunfall" ?) oder wie seht ihr das? Gibt es andere Bestimmungen und Entscheidungen hierzu?
5 Antworten
Natürlich darf er dir nicht verbieten, dass du das Gelände verläßt. Das wäre Freiheitsberaubung. Der AG versucht wohl auf dem Weg, sich abzusichern. Denn wenn du ausfällst, wegen eines Unfalls, dass geht es zu seinen Lasten.
Du darfst das Gelände verlassen, bist dann allerdings nicht mehr versichert. Es ist dann so, als ob du einen Umweg machst, wenn du auf direktem Weg zur Arbeit fahren mußt um bei einem Wegeunfall versichert zu sein.
Das versuch mal VW oder anderen Grossunternehmen zu erklären.
Grundsätzlich darf die Pause verbracht werden wo man möchte. Würde es allerdings 20 min. dauern das Firmengelände zu verlassen, würde man ja die Pausenzeit überschreiten und das geht dann nicht!
Du kannst in der Pause machen, was du willst. Der Arbeitgeber kann aber das Verlassen des Betriebsgeländes verbieten. Ob das rechtens ist, darüber streiten sich die Geister wohl schon länger.
https://www.flegl-rechtsanwaelte.de/rechtslexikon/arbeitsrecht-rechtslexikon/betriebsgelaende
Wenn Dein Chef Dir die Pause bezahlt dann kann er auch verlangen, das Du im Pausenraum schmorst.
Aber er bezahlt sie ja nicht, ist eher in der Hoffnung das Du in der Pause auch an das Telefon gehst. Die Pause ist Deine Zeit, also auch Deine Entscheidung ob im Pausenraum oder der Cafeteria.
Wegeunfall wäre das mE nicht. Aber Du hast doch Deine eigene Krankenversicherung, die zahlt das schon.
Ist mir gänzlich neu das man das Betriebsgelände nicht verlassen darf. Kann ich mir rechtlich auch nicht vorstellen. Aber, wie schon in vielen ANtworten erwähnt, besteht in der Zeit KEINE betr. Haftpflichtversicherung für dich. Während der Pause auf dem Betr.gelände jedoch schon.