Praktikant darf nicht in der Pause das Gelände Verlassen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist eine gesetzlich geregelte Regelung. Du darfst in dieser halben Stunde (oder wieviel auch immer) machen wenn du willst. Wenn du rechtzeitig wieder da bist kannst du auch nachhause fahren und ein nickerchen machen.

LovelySnake 
Fragesteller
 18.09.2014, 22:01

Genau so denke ich auch, Pause ist gesetzlich gegeben und wie und wo man seine Pause verbringt muss doch irgendwo in einem § stehen.

Es kann sein das er es nicht darf da er auch in seiner Pause den ArbeitsPLATZ verlässt und somit aus dem Versicherungs bereich rausläuft ansonnsten wen was passiert selbst haften aber machen kann er es

LovelySnake 
Fragesteller
 18.09.2014, 22:02

Genau so denke ich auch, Pause ist gesetzlich gegeben und wie und wo man seine Pause verbringt muss doch irgendwo in einem § stehen.

LovelySnake 
Fragesteller
 18.09.2014, 22:15
@LovelySnake

habe die Antwort :D

ine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes liegt nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes2 dann vor, wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeitsunterbrechung weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten braucht, sondern freie Verfügung darüber hat, wo und wie er diese Ruhezeit verbringt. Entscheidendes Kriterium für die Pause ist somit die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Arbeitsverpflichtung und auch jeglicher Verpflichtung, sich zum Dienst bereit zu halten. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer während einer Ruhepause nicht (mehr) dem Direktions-, Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt – also Vorschriften und Anordnungen, wo er die Pause zu verbringen habe (spezielle Räume, Aufenthalt im Bereich der Station, Abteilung etc.) und wie er sie zu verbringen habe, nicht möglich sind; nur dann ist das für die Pause essentielle Autonomie- und damit Erholungskriterium erfüllt. Werden dem Arbeitnehmer dagegen Vorschriften gemacht, wo und wie er eine Ruhepause verbringen soll (auf der Station, in der Abteilung oder mit “Piepser” etc.), um ihn im Bedarfsfall einsetzen zu können, liegt keine Pause im Sinne des § 4 ArbZG vor. Der Mitarbeiter muss die Station während der Pause “verlassen können”.3

LovelySnake 
Fragesteller
 18.09.2014, 22:15
@LovelySnake

habe die Antwort :D

ine Pause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes liegt nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes2 dann vor, wenn ein Arbeitnehmer während der Arbeitsunterbrechung weder Arbeit zu leisten noch sich dafür bereitzuhalten braucht, sondern freie Verfügung darüber hat, wo und wie er diese Ruhezeit verbringt. Entscheidendes Kriterium für die Pause ist somit die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Arbeitsverpflichtung und auch jeglicher Verpflichtung, sich zum Dienst bereit zu halten. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer während einer Ruhepause nicht (mehr) dem Direktions-, Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt – also Vorschriften und Anordnungen, wo er die Pause zu verbringen habe (spezielle Räume, Aufenthalt im Bereich der Station, Abteilung etc.) und wie er sie zu verbringen habe, nicht möglich sind; nur dann ist das für die Pause essentielle Autonomie- und damit Erholungskriterium erfüllt. Werden dem Arbeitnehmer dagegen Vorschriften gemacht, wo und wie er eine Ruhepause verbringen soll (auf der Station, in der Abteilung oder mit “Piepser” etc.), um ihn im Bedarfsfall einsetzen zu können, liegt keine Pause im Sinne des § 4 ArbZG vor. Der Mitarbeiter muss die Station während der Pause “verlassen können”.3