P-Konto grundsicherung und pflegegeld

2 Antworten

Du siehst, Deine Frage zu beantworten ist sehr schwierig. Denn wir können Dir ja nicht antworten wie z.B., Du hast ja auch ein Konto.

Kann Deine Mutter Kontakt mit dem Gläuber / den Gläubigern aufnehmen, die Situation erklären und bitten, die Pfändungsbeträge entsprechend zu verringern?

Das Pflegegeld , die Grundsicherung, und Erwerbsminderungsrente sind nicht pfändbar. Die Banken gehen nur von den Geldeingängen aus, die schauen nicht,  von wo das Geld überwiesen wird. Du musst auf das für Deine Mutter örtliche Amtsgericht gehen, da bekommst Du einen Beschluss, denn Du bei der Bank vorlegen musst. Und dann hat der Gläubiger kein Recht mehr zu pfänden.