Obhut - Jugentamt?

9 Antworten

Kind kommt an einen Notfallplatz, Kinderheim oder Pflegefamilie für den Übergang bis zur endgültigen Lösung.

Für das Kind wird dann eine Tagesmutter oder eine Notfallfamilie bereitgestellt, je nach Alter. Kinder unter 3 Jahren kommen meist in Kurzzeitpflegefamilien, also für kurze Zeit zu einer, beim Jugendamt angemeldeten, Familie bis die Familiensituation geklärt ist. Da kommt manchmal auch das Familiengericht dazu und entscheidet, wie lange das Kind von der Mutter/Vater getrennt bleibt. Ältere Kinder könnten auch vorerst in ein Heim kommen, das geschieht aber meist nicht unter 6 Jahren. Die kommen oft zu einer Kurzzeitpflege, damit sie nicht zu sehr verwirrt werden. Man reißt ihnen ja trotzdem die Bezugspersonen weg. Kinder ab 6 Jahre kommen oft kurzzeitig in ein Kinderheim. Wenn man mit dem Jugendamt zusammenarbeitet und mitmacht, was sie verlangen, dann hat man seine Kinder eigentlich schnell wieder. Man muss sich allerdings sichtbar ändern und die Rückkehr der Kinder wirklich wollen ☝️ das Jugendamt nimmt sie nicht ohne Grund weg, da muss schon einiges vorgefallen und nicht befolgt worden sein....

Es kommt in eine Einrichtung, die die Politik vor Ort dazu bestimmt hat. Das kann ein Übergangsheim oder Pflegefamilien sein.

Das Familiengericht muss nicht automatisch "ins Spiel kommen". Die IN kann innerhalb der Frist (72 Stunden) wieder beendet werden. Oder die Eltern stimmen einer Unterbringung ausserhalb zu. Oder oder..

Nur wenn das JA das Kind weiter in Obhut behalten will und die Eltern sich quer stellen, wird das FG angerufen.

In Obhut nehmen bedeutet, dass das Kind aus der Familie herausgeholt wird und bei jemandem anderen untergebracht wird, der dann auf das Kind aufpasst.

Das können Pflegeeltern sein oder aber eine Wohngruppe. Heime gibt es kaum noch. Danach wird gerichtlich entschieden, was mit dem Kind und den Eltern passiert.

Das Jugendamt kann ein Kind Inobhut nehmen, also aus der Familie nehmen. Ein sehr kleines Kind wird in einer Bereitschaftspflegefamilie untergebracht, ein etwas älteres Kind in einer Wohngruppe.