nur durch zufall erfahren das mein vater gestorben ist...

7 Antworten

Erstmahl, mein Beileit! Dann, hat ein notar nicht irgendetwas festgehalten? Außerdem bist du doch seine tochter also bekommst du auf jeden fall erbe...

ninitina 
Fragesteller
 17.12.2013, 19:42

Ja danke....bloss sie hat sein konto schon lange bevor er starb aufgelöst. ...weiss nicht ob das Gericht evt. Einsicht auf ihr konto bekommt zum todeszeitpunkt

Als Erben haben sie Anspruch auf Bankauskunft, d.h. sie können sich an seine Bank wenden und um Belege für die kontenbewegungen vor der Auflösung bitten. Dort wird auch zu sehen sein, auf welches Konto Gelder transferiert worden sind. Aus dem Nachlass sind zunächst die Bestattungskosten zu zahlen.

  • ein Anwalt kann alle deine Fragen klären.

Anwalt

ninitina 
Fragesteller
 17.12.2013, 17:37

Haben wir ja aber die kommt nicht vorrann :((

Das hört sich nicht so einfach an.

Der anwalt wird Euch schon das Richtige gesagt haben.

Mein Rechtsempfinden sagt:

Den Pflichtteil muss Eure Stiefmutter zahlen, wenn es ein Testament gibt, wo Ihr nicht bedacht seit.

Ansonsten gilt die gesetzliche Erbfolge.

Ebenso mit dem Haus, dass kann er überschrieben haben...

Ich sehe hier nur die Möglichkeit über das Nachlassgericht weiterzukommen und was hat der Anwalt gesagt?

ninitina 
Fragesteller
 17.12.2013, 17:32

Also wir sind zu je ein drittel erbberechtigt...nur was echt unverständlich für mich ist....ist das mit den beerdigungskosten...wir durften ihn ja gar nicht beerdigen

larry2010  17.12.2013, 17:41
@ninitina

eure persönlichen belange sind dafür aber nicht entscheident, ob ihr für die beerdigung zahlen müsst oder nicht.

ninitina 
Fragesteller
 17.12.2013, 19:45
@larry2010

Sie hat das so dreist alles gemacht....das kann echt nicht wahr sein das wir nichts über den nachlass raus bekommen nur weil das ihr konto war...echt schrecklich

HarryHirsch4711  18.12.2013, 09:02
@ninitina

Genau hier liegt das große Problem, man ärgert sich, ist traurig, wütend, enttäuscht und das alles gleichzeitig und man macht leicht Fehler. Klar ärgert man sich über die Beerdigungskosten, logisch seht Ihr es als unberechtigt an. Klar währe ich sauer für etwas zu bezahlen, was ich nicht wüste. Das würde ich auch so rüber bringen.

Letzlich würde ich es versuchen so zu machen:

  • Erstmal den Nachlaß klären

  • und dann über die Kosten reden

Was mich etwas stutzig macht, warum wurdet Ihr nicht vom Nachlaßgericht angeschrieben. Bei uns in der Familie wurden eigentlich alle (die in der Erbfolge stehen) vom Todesfall informiert. Das ist einige Zeit her...

Schaut genau hin, nicht das Ihr Schulden erbt....