Kann meine Schwester ohne mein Wissen nach Tod unserer Eltern alleine das Erbe antreten?

10 Antworten

Das geht, hat meine Schwester auch gemacht. Wer weiß was die Eltern vor dem Tod meiner Mutter noch unter Druck alles unterschrieben hat. Ein Pflichtteil steht dir aber zu.

Geht das überhaupt das Konto und Wohnungsauflösung ohne mein Wissen durchzuführen?

Natürlich "geht das". Zunächst könntest du als Erbe vom Nachlass deiner Eltern ausgeschlossen worden sein. Wundert dich das, da du dich offenbar garnicht um deine Eltern geschert hast, da du erst "vom Tod meiner Eltern nach 2 Jahren erfahren" haben willst?

Dann könnte ihr die Eltern eine Vorsorge- oder Generalvollmacht über den Tod hinaus erteilt haben, die die Bevollmächtigte zu Abhebungen, allerdings nicht Auflösung der Konten, ebenso ermächtigt hatte wie über Wohnungsauflösung.

Innerhalb von 3 Jahren kannst du deinen Pflichtteil geltend machen. Natürlich nur von dem, was du darüber überhaupt weißt bzw. woran die Erbin sich noch erinnern will :-)

G imager761

Fuenftes Buch des BGB, Paragraphen 1922 bis 2385 handeln vom Erbrecht, dort ist auch verankert, dass dir alle Belege etc. offenzulegen sind. Du musst dir einen Anwalt nehmen und um Offenlegung aller Dokumente bitten. Nehme dir einen Fachanwalt fuer Erbrecht. Der kann dir auch sagen, ob dir Prozesskostenhilfe zusteht. Eventuell hat deine Schwester falsche Angaben gegenueber den Behoerden gemacht, was deine Person angeht.

imager761  07.01.2015, 18:36
Paragraphen 1922 bis 2385 handeln vom Erbrecht, dort ist auch verankert, dass dir alle Belege etc. offenzulegen sind.

Falsch. Lies mal alle Paragrafen, bevor du so einen Unsinn verbreitest :-O

Weder die Bevollmächtigte noch die Erbin hat irgendeine Offenbarungspflicht.

Der Pflichtteilsberechtigte hat vielmehr nur Anspruch auf ein bewertetes Nachlassverzeichnis, § 2314 BGB, und einen sich daraus ergebenden Pflichtteil, § 2303 BGB, soweit er den fristwahrend fordert und diese Verzeichnis zwei Jahren nach Abwicklung des Nachlasses überhaupt noch erstellt werden könnte.

Auch ein Fachanwalt für Erbrecht wird daran nichts ändern, aber eine ordentliche Rechnung schreiben.

G imager761

Wenn sie eine Kontovollmacht über den Tod hinaus hatte, ja. Du kannst ein bewertetes Nachlassverzeichnis von ihr fordern, damit du deinen Pflichtteil berechnen kannst, bzw. deinen Erbteil fordern, wenn kein Testament vorhanden war.

da fragt man sich, warum das nachlassgericht dich benachrichtigt hast.

da solltest du beim örtlichen nachlassgericht oder amtsgericht melden und nachfragen.

wenn deien schwester einene rbschein aht udn keine weitere erben bekannt sind, kann sie das alles machen