Notfalldienst. Wer muss zahlen? Vermieter schickt niemanden?

5 Antworten

Der Notdienst ist schweine teuer. Daher weißt Du im Grunde
genommen nicht was auf Dich zukommt. Ich würde versuchen den Vermieter nochmals zu kontaktieren. Der wird doch sicherlich irgendwann abends ans Telefon gehen. Denn wenns dumm läuft bleibst Du auf einen Teil der Kosten sitzen. 

Ich bin selbst Vermieter und hatte ein Heizungsausfall bei
meiner Mieterin. Ich habe den Heizungsmonteuer angerufen und die Mieterin
informiert. Zudem gab ich der Mieterin die Kontaktdaten des Monteuers, so daß
sie selbst aktiv werden kann und reagieren kann.

Daher laß Dir von Deinem Vermieter die Kontakdaten des
Unternehmens geben das er beauftragt hat, damit Du die unabhängig kontaktieren
kannst.  

Meine Frage ist jetzt natürlich, muss mein Vermieter zahlen ?

Nein. Rechnungsempfänger der Notdienstfirma wäre der Auftraggeber, also du.


Da ich unmöglich bis Morgen, oder gar bis nach dem Feiertag, warten kann

Inwiefern? Es ist zumutbar, sich über dem Waschbecken zu waschen, bei den Nachbarn auf die Toilette zu gehen oder öffentliche Duschen aufzusuchen.

Das dir für diese bloßen Unannehmlichkeiten eine Mietminderung zustände, weil es sich um einen Mangel der vertraglichen Tauglichkeit handelt, ist eine andere Sache.

Immerhin ist er seiner Pflicht nicht nachgekommen

Doch. Er hat schliesslich offenkundig jemanden beauftragt, das schnellstmöglich zu beheben :-O

Dass der beauftragte Fachbetreib es gestern ab 16.00 Uhr nicht mehr geschafft hat, weil ein vorhergehender Auftrag länger dauert, hat er ja nicht schuldhaft verursacht. Und andere Firmen mögen den Auftrag abgelehnt haben, da sie anderweitig im Einsatz sind. Da verbietet sich jede Ersatzvornahme auf Kosten des Schuldners :-O

So es denn überhaupt in das Verschulden des Vermieters fällt: Fischt der Handwerker Haare, Watte, Papier o. ä. aus den Anwasserleitungen deiner Wohnung bis zum Hauptfallrohr heraus, wären die ursächlich für das Problem, und dann fällt dir die Repartur selbst an.

G imager761

Wenn du wirklich sicher gehen willst, solltest du vor der "Ersatzvornahme" (heißt: auf eigene Kosten Firma beauftragen u. später vom Vermieter einfordern) meiner Meinung nach eine Rechtsberatung (Mieterverein, notfalls Rechtsanwalt) in Anspruch nehmen. Die gibt es teilweise bei Mietervereinen auch für Nicht-Mitglieder kostenlos.

Wichtig: Alles, was du mit dem Vermieter kommunizierst, solltest du schriftlich (am besten per Einschreiben) erledigen. Mündliche Absprachen kannst du - ohne Zeugen - schlicht vergessen.

Wenn alles überstanden ist, empfehle ich Mitglied in einem Mieterverein zu werden. Dort wirst du automatisch rechtsschutzversichert.

Viel Erfolg, XG

Ist der Vermieter nicht erreichbar oder nicht rechtzeitig erreichbar, etwa, wenn er gerade in Urlaub ist und be- oder entsteht ein Mangel, dessen Behebung zur Abwendung einer Gefahr für den Mieter oder die Mietsache nicht aufgeschoben werden kann, kann der Mieter ebenfalls entsprechende Maßnahmen veranlassen und vom Vermieter Aufwendungsersatz verlangen. 

Neben oder anstatt der Ersatzvornahme darf die Miete angemessen
gemindert werden. Mietminderung ab dem Zeitpunkt der Kenntnissetzung bzw. ab dem Zeitpunkt an dem der Vermieter Kenntnis vom Mangel hat.

Wenn die Toilette aus eigenem Verschulden verstopft ist musst du die Kosten sowieso selbst tragen. Einen Notdienst zu beauftragen würde ich mir sehr überlegen ich glaube nicht dass der Vermieter so einen bezahlen muss. Soweit ich weiß muss innerhalb 3 Tagen so ein Mangel beseitigt werden.