Nicht vorhandene Gartenpflege zahlen?

6 Antworten

Die garten pflege nicht bezahlen da sie nicht stattfindet was ihre alle tun solltet und da der Flur auch nur selten gemacht wird würde ich den um 50 % senken und nur unter Vorbehalt bezahlen! Das geld für den garte würde ich zurückordern und auch deutlich machen das man nicht vor einer klage vor Gericht zurückschrecken wird!

Da ihr alle ein Nutzungsrecht habt was ihr so nicht nutzen könnt solltet ihr mal euch an den Mieterschutzbund wenden oder an einen Anwalt für Mietrecht den für die Nutzung zahlt ihr ja wahrscheinlich ein paar € mehr als ohne garten Nutzung!

Euer Vermieter kann euch nur Leistungen in Rechnungen stellen die ihr auch bekommt!

schleudermaxe  24.04.2021, 08:39

Nicht so ganz, schaue mal in die Urteile vom BGH, die Eigenleistung betreffend.

herakles3000  24.04.2021, 08:51
@schleudermaxe

Selbst wen da was anderes steht solange man für etwas bezahlt was nicht geleistet wird muss man das nicht bezahlen !

Ich habe das im umgekehrten falle auch nicht bezahlt da mein damaliger Vermieter mich zwingen wollten Dan zu putzen wen er das wollet und das war direkt 10 Sekunden nach der arbeit als ich den Flur betrat!

Vorher hat er jedesmal bestimmt wie ich zu putzen habe nach dem 100 mal hatt ich es so satt das ich es nie wider getan habe und dan bildete er sich ein ich und die andere haben eine Putzfrau mit 20€ für 30 minuen zu bezahlen!

Also 120 € für eine angebliche Putzfrau !

Achso so, es geht um den Auszug, dann bin auch ich beruhigt.

Beim Einzug ist alles allerbest, der beste Vermieter der Welt, die Wohnung und erst die Miete so etwas von super, und nun zickt das Ding zwischen denn Ohren rum.

Ich fürchte, es möge in die mietvertraglichen Vereinbarungen schauen lassen, was es dort zu diesen Themen so angeordnet/vereinbart hat und aufhören, rumzuzicken.

Verteilt werden nunmal die Kosten und Lasten und welche das sind, kann durch Einsichtnahme leicht und einfach ermittelt werden.

Der Vermieter hat es noch gut, wenn er die Arbeiten selber vornimmt, darf er ja die Kosten und Lasten fiktiv berechnen, die eine Firma benögen würde.

Meist schont der aber auch noch die Mieter, warum auch immer, und verteilt weniger.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da diese nicht erbrachten Leistungen über die Betriebskostenabrechnung auf euch Mieter abgewälzt werden, sollte gegen diese binnen 12 Monaten nach Zustellung Einspruch eingelegt werden und Einsichtnahme in die diesbezüglichen Belege gefordert werden (im Original). Nur was belegbar ist, darf berechnet werden. Das trifft hier für Gartenpflege nd Hausreinigung ebenso zu..

Ich empfehle, schriftl. (Einwurfeinschreiben) Einspruch mit der konkreten Begründung einzulegen und um Termin zur Einsichtnahme bitten. Erst danach wäre eine Nachzahlung fällig.

Keine Belege>>keine Berechnung.

Lass dir vom Vermieter die Belege über die Gartenpflege und Hausflurreinigung vorlegen.

Er darf Eigenleistungen abrechnen. Muß aber trotzdem belegen wann er was gemacht hat und zu welchem Preis.

Leider werden solche Kosten frei erfunden um die Steuernachzahlung des Vermieters in Grenzen zu halten. Allerdings muss er eine Rechnung haben.