Darf der Vermieter Kosten für Gartenpflege in Rechnung stellen?
Hey, ich habe meine Heiz -und Nebenkostenabrechnung bekommen und war geschockt. Letztes Jahr habe ich 300€ HeizkostenNACHZAHLUNG BEKOMMEN. Dieses Jahr hätte ich zwar auch 200€ zurückbekommen, aber auf der Abrechnung stehen dann aufeinmal 350€ Gartenarbeitsgedöns. Jetzt muss ich über 100€ nachzahlen. OHNE vorher darüber in Kenntnis gesetzt, geschweige denn gefragt worden zu sein.
Liebe Grüße
9 Antworten

Sind die Kosten für Gartenpflege vertraglich vereinbart darf er das.
Also, Mietvertrag lesen!

was steht in Sachen Garten im Mietvertrag


Wenn ihr den Garten mit nutzen könnt dürfte es selbstverständlich sein, dass die Pflege auch gezahlt werden muss.
Aber auch wenn das Umfeld "nur" sauber gehalten wird, kostet das ja Geld. Oder möchtest du irgendwann auf einer Müllhalde leben? Oder eben diese Gartenpflege selbst übernehmen.

Hi,
darüber braucht dich niemand in Kenntnis setzen oder gar zu fragen!
Die Nebenkosten sind gesetzlich geregelt und da dürfen auch Kosten für Gartenpflege entstehen und abgerechnet werden.
Mehr Infos dazu bekommst du hier: http://www.nebenkostenabrechnung.com/
Der § 556 BGB und der § 2 BetrKV (Betriebskostenverordnung) legen hierbei sowohl die gesetzlichen Fristen zur Nebenkostenabrechnung und
auch die Nebenkostenarten fest, die auf den Mieter umgelegt werden dürfen.

Die sind sogar gesetzlich geregelt!

Gesetzlich geregelt ist lediglich welche Betriebskosten umgelegt werden dürfen und das die Umlage vertraglich vereinbart werden kann.

Gegen die von dir beschworene gesetzliche Regelung ist nichts einzuwenden. ABER, wenn im betreffenden Mietvertrag in der Aufstellung der Betriebskosten die Gartenpflegekosten nicht eingestellt sind, dann dürfen sie nicht mit abgerechnet werden. Und das ist garantiert gesetzlich.

Ja, das ist schon richtig so, ABER man kann getrost davon ausgehen, das dem Mietvertrag die "Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten" als Anlage bei liegt. Das ist bei Mietvertragen ja so üblich.
http://www.wohnungsboerse.net/files/Betriebskostenanlage.pdf

ABER wenn im Mietvertrag auf die BtrKV § 2 nicht Bezug genommen wird, dann nützt die Beilage des Blattes auch nichts. Das wäre dann wohl untröstlich.

Danke, diese Seite ist sehr aufschlussreich. Danke dir vielmals :))
Top!
Vorausgesetzt die Umlage dieser Kosten ist vertraglich vereinbart.