Nicht enterbt- Pflichtteilsanspruch?

2 Antworten

Deine Frage ist leider etwas unpräzise. Im ersten Satz sprichst du von "vermacht" (was auf ein Vermächtnis schließen ließe), im zweiten Satz sprichst du von einer Aufteilung laut Testament und stellst im letzten Satz fest, dass die Mutter nicht enterbt sei. Um den "Fall" belastbar beurteilen zu können, wäre zweckmäßig, den Wortlaut des Testaments hier mitzuteilen. Ansonsten kann ich dir nur sagen, dass deine Mutter nur dann einen (Rest-)Pflichtteilsanspruch hätte, wenn der ihr zuge-wendete Erbteil bzw. ihr Vermächtnis wertmäßig geringer wäre als der ihr als gesetzlicher Erbin zustehende Pflichtteil. Nach § 2307 BGB könnte sie, wenn ihr das vorteilhafter erschiene, auch das ihr zugewendet Vermächtnis ausschlagen und statt dessen den Pflichtteil verlangen, also wertmäßig die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils.

Ja. Sie könnte das Vermächtnis lt. Testament ausschlagen, und stattdessen dich auf den Pflichtteil verklagen, falls das günstiger wäre (hier voraussetzend, dass der Teil der Mutter bei Ausschlagung an dich fiele).

Wolle281  09.04.2020, 11:10

Ja. Kann sie sogar, wenn es nicht günstiger wäre (z.B. weil sie lieber eine Überweisung kriegt als sich mit dem Grundstück rumzuschlagen).