Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhielt gestern diesen Brief:
"Einleitung eines steuerstrafrechtlichen
Ermittlungsverfahren (...) durch die Familienkasse
XY wurde mit Bescheid vom 04.12.2013 die
ursprüngliche Kindergeldfestetzung korrigiert und
Kinder in Höhe von 2.371,20 € zurückgeforrdert.
(...)
Begründung:
Sie werden beschhuldigt, die Familienkasse über
steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis
gelassen und einen ungerechtfertigten Steuervorteil
erlangt zu haben.
An Sie wurde Kindergeld ausgezahlt, weil Sie
ausbildungsplatzsuchend gemeldet waren. Im rahmen
einer Überprüfung wurde bekannt, dass Sie am
27.05.2013 eine Erberbstätigkeit aufgenommen haben.
Dies teilten Sie der Familienkasse pflichtwidrig
nicht mit. Dadruch haben Sie den
steuerstrafrechtlichen relevanten Tatzeitraum von
Juni 2013 bis Oktober 2013 einen ungerechtfertigten
Steuervorteil in Höhe von 988,00€ erlangt."
Nun zu meinen Fragen:
Steht mir ein Gericht bevor?
Mit welcher Strafe habe ich mind. und max. zu
rechnen?
Sollte ich einen Tagessatz bezahlen müssen, lässt
sich die Staatsanwaltschaft auf eine Ratenzahlung
ein?Oder muss ich dann wirklich für so eine Summe
ins Gefägnis?
Mfg.