Neuer Vermieter will Nebengelass und Garage entfernen, darf ich gleichwertigen Ersatz fordern?

6 Antworten

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  • Ställe und Gärten stehen nicht schriftlich im Mietvertrag,

Ein Vertrag kann auch stillschweigend oder durch schlüssige Handlungen geändert werden (AG Würzburg WM 80, 2) , also dadurch, das Mieter und Vermieter längere Zeit wissentlich und übereinstimmend etwas anders machen, als im Vertrag steht.(Beispiel: Der Vermieter gestattet dem Mieter im Laufe der Zeit die Gartenbenutzung oder überlässt ihm einen weiteren Kellerraum, Garage....)

Allerdings gibt es auch ein anderslautende Urteil eines OLG müsste es raussuchen was das o.g. Urteil gekippt hat. Hier wird es also im Einzelfall zu prüfen sein in wie weit es einen Mietvertragserweiterung standhält.

Zauberpilz1970 
Fragesteller
 29.08.2013, 12:27

Ja, die Garage durfte ich mir bauen, nachdem mir Unbekannte nachts auf dem Hofgrundstück (abgeschlossen) mein Auto in Brand gesetzt haben. Dies wurde also mündlich genehmigt. Auch die Alarmanlage an dieser Garage durfte ich anbringen und wurde vom vorherigen Vermieter nicht beanstandet. Nun muss ich auch diese entfernen oder nach innen in die Garage verlegen.Meine Garage soll einem Gartenstück weichen, welches vergrößert werden soll. Also 4 Gärten für je eine Familie sind vorhanden (ca. 300 m2 - meiner ist der kleinste von allen), davon sollen 2 verlängert werden und hierfür muss nun meine Garage dran glauben. Find ich nicht in Ordnung - ich habe den kleinsten Garten abbekommen, der bei meinem Einzug noch frei war und muss nun auch noch meine Garage hergeben. Ich glaube, hier hilft wirklich nur ein Anwalt, oder?

Klara, Support20  29.08.2013, 13:58

Liebe/r werbon, bitte achte in Zukunft darauf die Quelle anzugeben, wenn Du zitierst. Die Beachtung der Urheberrechte ist uns sehr wichtig, da auch wir bei möglichen Urheberverstößen umgehend reagieren müssen! Beiträge, die gegen das Urheberrecht verstoßen müssen oftmals komplett entfernt werden, deswegen ist es wichtig, dass Du kopierte Textelemente mit Anführungszeichen kennzeichnest, mit einer Quelle versiehst oder am Ende Deines Textes Quellenangaben hinzufügst. Bitte schau diesbezüglich noch einmal in unsere Richtlinien unter http://www.gutefrage.net/policy. Die Beiträge werden sonst gelöscht.

Vielen Dank für Dein Verständnis.

Klara vom gutefrage.net-Support

Garagen und Kündigung:

Gehe hier mal davon aus das der Vermieter der Wohnung und Garage / Stellplatz der gleiche ist !! Auch wenn die Wohnungen einer Eigentumswohnanlage ,Garagen , Tiefgaragenstellplätze unterschiedliche Eigentümern sind, werden sie aber von einer Verwaltung einheitlich vermietet, dann liegt ein einheitlicher Mietvertrag vor.(AG Köln WM 93, 611) Auch wenn der Mieter erst nach Jahren eine auf dem Grundstück gelegene Garage mietet, kann die Garage nicht gesondert gekündigt werden, es sei den, das dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde.(OLG Karlruhe RE WM 83, 166)Auch Mieterhöhungen können bei einem einheitlichen Mietvertrag nicht isoliert für die Garage vorgenommen werden (AG Bielefeld WM 93, 357 ; AG Frankfurt NJW-RR 92, 973)

Auf Garagen die unabhängig von einer Wohnung angemietet werden, finden die Wohnraumschutzbestimmungen keine Anwendung. Die Kündigung des Garagenmietverhältnisses richtet sich in diesen Fällen nach der Vereinbarung, die die Parteien im Mietvertrag getroffen haben. Fehlt eine solche Vereinbarung, ist eine Kündigung spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

Anders als im Westen war es in der "ehemaligen DDR" der Bau eines Gebäudes oder auch Datsche als Garagengrundstück nicht mit dem Erwerb des Grundstückes verbunden. Für die sogenannten Überlassungsverträgen oder sonstige Miet und Pachtverträgen gilt ausdrücklich nicht das Sachenrechtsänderungsgesetz laut BGB WM 99, 211. Es bedeutet das seit dem 1.1.95 gilt für solche Verträge das Miet und Pachtrecht. Somit wäre kein Kauf gegen den Willen des Grundstückseigentümers möglich. Allerdings wird der Kündigungsschutz schrittweise abgebaut. Ab 4. Oktober 2015 gelten dann die allgemeinen Vorschriften zur Kündigung. Merke auch das Datschenbesitzer die am 3. Oktober 1990 das 60. Lebensjahr vollendet hatten nicht gekündigt werden kann.

Zauberpilz1970 
Fragesteller
 29.08.2013, 12:21

wir zahlen für Ställe, Garten und Garage keine Miete oder Pacht! Daher stehen sie auch nicht im Mietvertrag.

Aber trotzdem danke für die Antwort!

DAs wird sicher noch lustig mit dem neuen Vermieter. Tritt schnellstmöglich in den Mieterverein ein. NAtürlich ist ein Schreiben vom Anwalt kein Kündigungsgrund, aber diueser SAtz des Vermieters sagt so einiges über seine Einstellung aus. Viel Glück, und kämpft ujm Eure Rechte! Am Besten alle gemeinsam.

Zauberpilz1970 
Fragesteller
 29.08.2013, 12:20

Ja danke!

Ställe und Gärten stehen nicht schriftlich im Mietvertrag,

Dann habt Ihr auch keinen Anspruch darauf. Gleiches gilt auch für die Garage wenn vertraglich nicht vereinbart.

Ergo auch keinen Anspruch auf Ersatz.

Was im Inserat stand/steht und was bei der Besichtigung mündlich zugesagt wurde ist irrelevant.

manfred7778  28.08.2020, 05:41

Verkauf bricht, anders als Zwangsversteigerung, keine laufenden Verträge. Fraglich ist hier "nur" ob es "Zusatzvereinbarungen" gibt, die nicht aufgeschrieben worden sind.

geh zum mieterverein

Zauberpilz1970 
Fragesteller
 29.08.2013, 12:28

danke, aber ich war schon mal im Mieterverein und der hat mir nichts gebracht. Leider!