Mit welchem Messsystem kann ich die Heizkosten bzw. Warmwasserverbrauch für die Nebenkostenabrechnung ermitteln?

4 Antworten

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Das wichtigste ist zunächst, dass Du für die Einliegerwohnung einen eigenen Heizkreis vorsiehst, bei dem die Möglichkeit zur Installation eines Wärmemengenzählers besteht.

Der Vollständigkeit halber solltest Du diese Möglichkeit auch für den Energiebedarf zur Warmwassererwärmung vorsehen und am besten auch die Möglichkeit für einen Warm- und Kaltwasserzähler der Einliegerwohnung.

Warm-, Kaltwasserzähler und Wärmemengenzähler auch für den eigenen Heizkreis ermöglichen. Das wäre dann insgesamt 7 Zähler, die Du brauchst und die unterschiedlich kosten.

Die Zähler sind zum Zeitpunkt des Einbaus alle geeicht und müssen alle 5 - 6 Jahre ausgestauscht werden.

Selbstverständlich wird der Strombedarf der LWP auch separat ermittelt. Vermutlich schon vom Versorger.

Vor dem Einzug beauftragst Du eine Firma wie Techem, Ista oder Brunata mit dem Einbau der Zähler und der jährlichen Abrechnung. (Übrigens: Du kannst auch ohne Abrechnungsfirma auskommmen, musst dann aber die Zähler selber zahlen und alle 5 Jahre neue kaufen, während ansonsten die Zähler gemietet werden und die Miete auf den Mieter umgelegt werden kann.)

Auf diese Weise bekommst Du eine gerechte Aufteilung entsprechend der Heizkostenverordnung zustande.

Großes Aber: Für die Zähler zahlst Du Jahr für Jahr Miete und die Abrechnung kostet auch viel Geld. Die Heizkostenverordnung gilt nicht für Häuser, in denen von zwei Parteien nur eine vermietet wird, aber sie kann natürlich angewandt werden. Wasserverbrauch getrennt zu ermitteln ist kein Problem. Die Zähler kosten nur relativ wenig, man braucht keine Abrechnungsfirma und sie alle 5 oder 6 Jahre auszutauschen ist auch nicht wirklich dramatisch. Anders bei den Wärmemengenzählern.

Der größte Kostenposten ist die Investition in die Luftwärmepumpe und den kannst Du nicht auf Mieter direkt umlegen. Bleibt eigentlich nur der Stromverbrauch und die Wartung. Angenommen, Du brauchst für beides pro Jahr zusammen 1000 €, dann wären das rund 600 € für Dich und 400 € für den Mieter, wenn Du rein nach Wohnfläche aufteilst, was ohne weiteres möglich ist.

Gehst Du nach der Heizkostenverordnung, würdest Du beispielsweise 30 % nach Wohnfläche aufteilen, wären das 170 € für Dich und 130 € für den Mieter. Somit bleiben dann noch 700 € aufzuteilen. Falls ihr ein ähnliches Heizverhalten habt, wären es nicht mal 300 €, die auf den Mieter entfallen.

Die Aufteilung der Heizkosten mittels Zähler dient nun eigentlich nur dazu, zu ermitteln, ob die Heizkosten des Mieters (verbrauchsabhängiger Teil) 250 € oder 350 € betragen. Im Extremfall vielleicht von 300 € ausgehend +/- 100 €.

Demgebenüber stehen aber Kosten in Höhe von mindestens 200 € pro Jahr für Zählermiete und Abrechnung. Da lohnt es sich eigentlich nicht, eine Abrechnung nach der Heizkostenverordnung vorzunehmen.

An Deiner Stelle würde ich lediglich die Installation so ausführen, dass ein Nachrüsten mit Zählern jederzeit einfach möglich ist. Dann würde ich erst einmal Erfahrungen sammeln und erst, wenn man erkennt, dass der Streit um die Heizkosten jedes Jahr nur unangenehm und ärgerlich ist, kann man immer noch über die Nachrüstung von Zählern nachdenken.

Ich gehe mal davon aus, dass jeder Mieter bei Dir glücklich sein wird über die niedrigen Heizkosten und die schöne Wohnung in einem neuen Haus, sodass er alles vermeiden wird, was Dich zu einer Kündigung des Mietvertrags veranlassen könnte, denn als Vermieter in einem solchen Haus hast Du ein erleichtertes Kündigungsrecht.

Übrigens: Zur Investition in die LWP beitragen kann der Mieter am besten durch eine entsprechend hohe Miete, aber das weißt Du bestimmt.

Viel Erfolg bei dem Bauprojekt!

Danke für die Auszeichnung.

Ich Rate Dir Dich an Fachfirmen zu wenden die so was professionell machen. Techem, Brunata oder ista z. B.

Dort kannst Du die Messgeräte auch Mieten und die Abrechnung erstellen lassen.

Monatliche Vorauszahlungen können erst mal nach der Wohnfläche veranschlagt werden. 2 - 3 € pro m² inkl. Heizkosten sind der Schnitt.

Ach so, nicht vergessen mietvertraglich zu vereinbaren das und welche Betriebskosten zu zahlen sind.

Wenn Du selbst mit in dem Haus wohnst darfst Du Heizkosten übrigens rein nach Wohnfläche abrechnen. Dann würde sich die Installation von Messgeräten erübrigen.

Noch ein Tip, die Mitgliedschaft bei Haus & Grund.


Es gibt Richtwerte pro m² usw.... ein Energieberater kann dir das ausrechnen. Was du aber eh brauchst wenn du vermieten möchtest.

bestimm einen abschlag und leg die kosten einfach nach personen oder qm um

du kannst deinen meiter immer grundlos kündigen, die frist erhöht sich dadurch nur um 3 monate

wem irgendetwas nicht passt, kann ausziehen

@Waffenfreund

Vorausgesetzt Fragesteller wohnt als Vermieter mit in dem Haus.

@anitari

sieht alles danach aus

Thema verfehlt - 6 - setzen

@anitari

buch die nks für deinen chef und sprich mich nicht direkt an, plebs