Nach Stromsperre und ausgleich des offenen Betrages verlangt Versorger nun Elektriker?

2 Antworten

Wenn der Energieversorger das verlangt, wird Dir wohl nichts anderes übrigbleiben. Bei einem Neuanschluss verlangt der EVU auch einen E-Check, bevor der Zähler gesetzt wird. Das Messprotokoll muss von einem konzessionierten Elektriker sein.

Es ist aber kein Neuanschluss, und der Anschluss wurde nicht länger abgeschaltet. Man hat ihm lediglich die drei Hauptsicherungen gezogen und stattdessen Sperrstöpsel eingesteckt damit er nicht einfach neue Sicherungen einsetzt. Es wurden weder Änderungen an der Anlage vorgenommen noch wurde die Anlage richtig länger vom Netz getrennt. Bei einer längeren Trennung vom Netz könnte ich das nachvollziehen, aber sowas erledigt man eigentlich recht schnell das der Anschluss schnell wiederhergestellt wird. Also innerhalb von ein paar Tagen.

Ich persönlich sehe das eher als Schikane an...

@germi031982

Wenns in den vertragsbedingungen des netzbetreibers steht, hilft das Alles ja nix.

@holgerholger

Nicht alles was in irgendwelchen Verträgen steht ist auch rechtens bzw. gesetzeskonform. Solche Klauseln sind dann nichtig, nichtige Klauseln haben aber keine Auswirkung auf den Rest des Vertrages (salvatorische Klausel)...

@germi031982

Ja, und die Nichtigkeit des vertrages kann der FS ja gern vor Gericht prüfen lassen. E-Check geht aber schneller und ist billiger.

@holgerholger

Ich würde zu einem vom Energieversorger konzessionierten Betrieb gehen. Der soll die Anlage durchmessen. Dem den Wisch vom Versorger vorlegen das nach Messungen der Strom wieder eingeschaltet wird, der kann das nämlich auch. Die haben nämlich in der Regel auch einen Schlüssel für die Sperrelemente die da eingesetzt werden. Brauchen die auch, denn für die Messung der Schleifenimpedanz, Prüfung FI (falls vorhanden) braucht man Netzspannung...

Das ist die schnellste Möglichkeit das man wieder Strom bekommt.

@germi031982

Und dann sind wir wieder genau da, wo ich in meiner Antwort war: Elektriker, E-Check, alles gut.

nicht nur neuerdings, das war eigendlich schon immer so.

der Energieversorger hat ein berechtigtes intresse an der netzsicherheit. das heißt, er muss sicherstellen, dass du mit deinem, eventuell schadhaften netz keine schäden in seinem netz anrichten kannst.

das heißt Leitungsschutzschalter, die auch wirklich (rechtzeitig) abschalten, ein gescheiter potenzialausgleich und keine geräte am Netz die beim Zu oder Abschalten strom- oder Spannungsspitzen erzeugen, die in das Netz rückwirken...

das ganze ist natürlich ein kleines probkem, weil das Prokoll des Elektrikers in dem moment, wo er es unterschreibt besagt, dass er die anlage geprüft und abgenommen hat. wenn dann was mit der anlage ist, ist er nämlich an den Nüssen gepackt... die Trennung zwischen PE und N so wie ein vorhandenener Fehlerstromschutzschalter sind mittlerweile pflicht. und wenn der kollege der das macht, schiss hat, dass was passiren könnte, kann es passieren, dass er die entsprechenden nachrüstungen fordert...

ich kenne aber auch kollegen, die schauen sich mal kurz den Zählerkasten an, wackeln an dem ein oder anderen draht und geben ihre Unterschrift. allerdings kann ich dir das nicht versprechen, da ich deine anlage nicht gesehen habe.

ich habe nur leider den leisen verdacht, dass es so einfach nicht sein wird, weil offenbar keine sperreinrichtung bestanden hat. wäre das so gewesen, würde keine überprüfung erforderlich sein....

am besten du machst ein mal ein paar bilder und fragst ein paar kollegen, was sie für eine wiederinbetriebnahme haben möchten...

lg, Anna

PS: für die messung ist nicht unbedingt spannung aus dem eigenenen zähler erforderlich ggf. wird der kollege den ungezählten strom dafür bemühen.