Nach Gerichtstermin noch zur Schule?

9 Antworten

Selbstverständlich musst Du danach zur Schule - im Prinzip auch vorher (wenn das Gericht dann rechtzeitig zu erreichen ist).

Hallo.

Ja, du musst zur Schule. Du wirst lediglich fuer den Zeitraum deiner Zeugenaussage entschuldigt sein.

Gruß

Jonas

Lass es auf dich zukommen,nach der Aussage

weisst du ja wie lange du noch Schule hast.

Und wenn es sich zeitlich rechnet ,gehst du entweder hin oder nicht.

Lass es dir aber für den Zeitraum vom Gericht bescheinigen,

dann hast du etwas in der Hand , wenn jemand danach fragt.

pw

Du kannst Dir eine Bescheinigung vom Gericht ausstellen lassen. Darin -soweit ich mich erinnern kann- wird das Ende der Verhandlung angegeben. Dient z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber.. Somit ist erkennbar, ob es zeitlich noch sinnvoll ist, Arbeitsplatz, Schule usw. aufzusuchen. So jedenfalls habe ich es vor zig Jahren erlebt mit meiner Zeugenaussage. Hoffe, es hat eine kleine "Aufklärung" gebracht.

Zunächst mal: Wenn du als Zeuge/in geladen wurdest, musst du erscheinen, sonst gibt's Ordnungsgeld oder sogar die zwangsweise Vorführung zum Gericht.

Die Schule ist demnach verpflichtet, dich für die Zeit der Gerichtsverhandlung und die Zeit, die du zur An- und Abreise benötigst, freizustellen. Solltest du allerdings an diesem Tag bis 15.00 Uhr Schule haben und die Verhandlung geht nur bis, sagen wir mal, 11.00 Uhr und der Weg vom Gericht zur Schule beträgt nur ca. 30 Minuten, dann kann die Schule schon verlangen, dass du noch mal kommst.

Dafür gibt es aber keine rechtlichen Grundlagen, das ist Ermessenssache der Schule. Sprich doch einfach mit den Lehrern, das wird am einfachsten sein.