Mutter verstorben, ihr Freund lebt ohne Mietvertrag in ihrem Haus und verweigert Zutritt und Einsicht in Versicherungunterlagen. Was können wir tun?
Die Mutter meiner Freundin ist verstorben. Ihr dreister Freund wohnt weiterhin ohne Mietvertrag im Haus meiner Mutter. (Auf dem Haus lastet noch ein hoher Bankkredit). Er lässt weder meinen Bruder noch mich hinein, noch händigt er uns etwaige Versicherungsunterlagen aus. Wir sollen ihm den Erbschein bringen, dann würde er uns alles geben. Wir haben vor das Erbe auszuschlagen. Er hat bereits das Konto meiner Mutter leergeräumt und vermutlich sämtliche Wertgegenstände aus dem Haus entfernt. Welche Möglichkeiten haben wir?
Erben sind nur mein Bruder und ich. Miete hat der Herr nie gezahlt, er bezieht Harz IV
6 Antworten
Wenn Ihr ausschlagen wollte, kann Euch doch egal sein, ob das Haus versichert ist.
Bessere Lösung:
1. Erbschein besorgen.
2. Unterlagen abfordern, Haus besichtigen.
3. Prüfen, ob er das Konto der Mutter, vor- oder nach deren Tod geräumt hat. Vordem Tod könnte es eine Schenkung gewesen sein, danach wäre es Unterschlagung.
4. prüfen, ob der Verkauf die Kredite decken würde.
5. Im schlimmsten aller Fälle die Nachlassinsolvenz erklären.
ähm, wenn ihr das Erbe ausschlägt geht euch auch die Sterbegeld- bzw. Lebensversicherung nix an ....
Ach so, schnell die Police rausholen und ggf. Versicherungssummen als vermuetet Begünstigte abgreifen und dann mit eiligst erklärter Erbausschlagung dem Steuerzahler oder der Bank die Bestattungskosten und Schulden überlassen. Und ihr ereifert euch über schmarotzenden Hartzer und Erbschleicher?
Wer ist den der jetzige Eigentümer des Hauses? Bezahlt der Freund in irgend einer Form Mietzins oder hat er das jemals getan?
Der Eigentümer kann natürlich jederzeit, ggf. nach Ankündigung das Haus betreten. Notfalls unter Polizeischutz. (Wichtig ist explizit um Schutz zu bitten, da die Polizei sonst nicht tätig werden muß.)
Sollte kein Mietverhältnis in irgendeiner Art bestehen, kann der Eigentümer ohne Probleme das Haus gerichtlich (auf Kosten des Verursachers) räumen lassen.
Eigentümerin war die verstorbene Mutter bzw. z.T. die Bank.
Es geht darum wer jetzt Eigentümer ist, nicht wer es mal war. Anders ausgedrückt: Wer ist denn der Erbe des Hauses.
Ihr könnt erst zu tritt verlangen, wenn ihr die Erben seid. Kann ja auch sein, dass der Freund als Alleinerbe eingesetzt wurde
der Freund hat keinerlei Rechte, weder im Haus zu wohnen noch euch irgendwas zu verbieten. Ihr könntet ihn einfach rausschmeißen lassen, es sei denn deine Mutter hat ein tTestament gemacht, dass etwas anderes aussagt
Die Polizei Rufen ganz einfach er hat in der Wohnung nix zu suchen
Es geht uns nicht um die Hausversicherung, sondern um Sterbegeld- bzw. Lebensversicherungen