Hausüberschreibung rückgängig machen

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Ergänzend zu meiner Antwort: Wenn Sie über die € 30.000 zur Rückführung des Bankdarlehens verfügen sollten, wäre es eine mit der Bank zu besprechende Idee, der Bank das Darlehen "abzukaufen" und sich die Grundschuld abtreten zu lassen. Sie wären dann die Gläubigerin Ihres Bruders, könnten aus der Grundschuld die Zwangsversteigerung betreiben oder wenigstens, sobald Ihr Bruder greifbar ist,mit ihm ein Arrangement versuchen.In diesem Fall sollten Sie aber besser einen Anwalt nehmen, um Ihre interessen durchzusetzen

Ihre Mutter kann die Rückübertragung nur verlangen, wenn sie sich seinerzeit im Übertragungsvertrag an den Bruder ein Recht auf Rückübertragung für den Fall der Insolvenz des Bruders vorbehalten hat und hierüber eine sogen.Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen worden ist.

Da die Mutter ein lebenslanges Wohnrecht hat, das im Grundbuch - hoffentlich mit Vorrang vor der Grundschuld für die Bank - eingetragen ist, braucht Ihre Mutter nicht zu befürchten, aus dem Haus ausziehen zu müssen. Nur wenn das Wohnrecht nachrangig im Grundbuch steht, würde es bei einem Zuschlag in der Zwangsversteigerung wegfallen und Ihre Mutter könnte auf Verlangen des Erwerbers ausziehen müssen, was natürlich sehr hart für sie wäre. Versuchen Sie, zu einem Arrangement mit der Bank zu kommen, in dem Sie ihr z. B. eine Ausbietungsgarantie anbieten gegen die Zusage, das Darlehen stehen zu lassen, wenn Sie in der Zwangsversteigerung den Zuschlag erhalten. Problem ist allerdings: Das Haus wird mehr als € 30.000.- wert sein, daher wird auch das vom Gericht festgesetzte Mindestgebot höher sein. Wenn Ihnen das Haus z.B. zu € 100.000 , dem unterstellten Mindestgebot, zugescvhlagen würde, bliebe zwar das Darlehen der Bank mit € 30.000 stehen, die weiteren € 70.000 müssten Sie dann aber an das Gericht zahlen, das den Betrag an ihren Bruder auskehren würde, sofern das Haus nicht noch mit weiteren Grundschulden belastet ist, auf die dann die € 70.000. zu leiten wären. Wenn Sie mit der Bank nicht klar kommen. sollten Sie überlegen, einen Anwalt zu nehmen. Allerdings wird der Ihnen auch nicht viel anders sagen können als ich hier.

Nein, da wirst du wohl keine Möglichkeit haben, die Überschreibung rückgängig zu machen. Da jedoch die Zwangsversteigerung bevor steht, würde ich mit der Bank reden, ob nicht du das Haus erwerben kannst.... Da ein Wohnrecht auf deine Mutter eingetragen wurde, wird sich bei einer Versteigerung sowieso sehr schwer ein Käufer finden lassen, so dass du evtl. ganz gute Möglichkeiten hast, das Haus zu erwerben. Die Frage ist, ob das rechtlich möglich ist, da ja die Bank nicht Eigentümer ist. Hierzu wissen vielleicht andere mehr hier....

Sollte es zu einer ZV kommen, so würde ich an deiner Stelle den Termin auf jeden Fall wahrnehmen und schauen, was da passiert und ob du evtl. günstig einsteigen kannst.

Einer Rückgängigmachung der Überlassung würde vermutlich auch die Grundschuld entgegenstehen, denn die wurde ja auf deinen Bruder eingetragen.

Da kann wohl nur ein darauf spezialisierter Anwalt helfen.