Muss mir mein Vermieter bescheid geben, wenn ich eine ungültige Kündigung abgeschickt habe?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Vermieter muss gar nichts, allerdings kann es gut sein, dass Deine falsche Kündigung zum 15. des Monats, also z. B. am 1.7. zum 15.9. dann automatisch zum nächst möglichen Termin, also 30.9. umgedeutet wird.

Deshalb würde ich jetzt wie folgt schreiben:

Hiermit beziehe ich mich nochmal auf meine Kündigung vom ... zum 15.... und erkläre, dass statt dem 15.... natürlich der 30. (oder 31., je nach dem) gemeint war. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung zum ..., hilfsweise zum nächst möglichen Termin.

Gerhart  26.07.2021, 17:17

Auch wenn der Vermieter der Bitte nach Bestätigung nicht entspräche, wäre die ordentliche Kündigung zum dem 15. folgenden Monatsende wirksam.., vorausgesetzt die Kündigungsfrist ist entsprechend lang.

bwhoch2  26.07.2021, 18:57
@Gerhart

So sehe ich das auch. Die Bitte um Bestätigung dient nur dazu, dem Vermieter mitzuteilen, dass die bereits zugestellte Kündigung eben zum Monatsende nach dem ominösen 15. gemein ist.

bwhoch2  27.07.2021, 19:53

Danke für die Auszeichnung.

Eine weder form- noch fristgerechte Kündigung ist wirkungslos.

Kündigen Sie per Einwurfeinschreiben in schriftlicher Form zum 31.10.2021.

Gerhart  26.07.2021, 21:58

Esgibt keine vorgeschriebene Form der Kündigung, außer dass sie in Schriftform dem Vermieter übergeben werden muss.

schelm1  27.07.2021, 10:34
@Gerhart

Na ja, fristgerecht sollte sie schon erfolgen und der Tipp mit dem Einwurfeinschreiben als Nachweis des Zugangs beim Adressaten hat sich in alle Regel bewährt!

Er muss sie akzeptieren aber einen Monat später ist sie erst gültig.

Natürlich, wenn Du das so in Deinem Mietvertrag vereinbart hast.

Gibt es da nichts, fürchte auch ich, muss er nicht.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das muss er nicht.