Muß man Vollziehungsbeamte ,die von der AOK geschickt wurden ,rein lassen und de eventuell pfänden?

7 Antworten

Das ist keiner von der AOK sondern ein Gerichtsvollzieher der wird wieder gehen beim ersten Mal aber beim zweiten Mal will er aber rein notfalls auch zwangsweise

Wenn das ein Gerichtsvollzieher war dann wird er wieder gehen, aber er wird mit einem richterlichen Beschluss wiederkommen. Das kann dann noch teuerer werden fuer dich. Er ist dann sogar berechtigt mithilfe eines Schluesseldienstes die Wohnungstuer oeffnen zu lassen.

Am besten ist es immer man zeigt sich kooperativ, auch wenn man im Moment nicht zahlen kann. Mache mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung aus.

Er kann dich auch auffordern, das du dein Vermoegen, dein Einkommen usw. schriftlich angeben musst. Weigerst du dich dann ebenfalls, dann kann er dich mitnehmen und es kommt zu einer Erzwingungshaft bis du die erforderlichen Angaben gemacht hast.

Musst du nicht, aber wenn du dich weigerst, handelst du dir nur zusätzliche Probleme ein. Der Gerichtsvollzieher wird mit Polizei und ggf. auch Schlüsseldienst (und einem richterlichen Durchsuchungsbeschluß, sofern nicht schon eh vorhanden) wiederkommen. Das würde für dich u. A. erhebliche Mehrkosten bedeuten, für die du aufzukommen hast.

Fazit: Eine Weigerung nützt dir letztendlich gar nichts, du solltest besser kooperieren und das Beste draus machen - dann lässt sich der GV auch möglicherweise auf Ratenzahlung ein.

Ja.

Ansonsten kommen die wieder mit Polizei und Schlüsseldienst. Ein bestandskräftiger Beitragsbescheid einer gesetzlichen Krankenkasse ist vollstreckbar.

Die viel wichtigere Frage, warum hast du es überhaupt soweit kommen lassen?

Natürlich mußt du den Gerichtsvollzieher rein lassen, auch wenn dieser von der AOK geschickt wurde.