Muss man unterhaltsvorschuss zurückzahlen bei einem Gehalt von 1.400€?

2 Antworten

Wenn es keinen Titel über den zu zahlenden Unterhalt gibt, du berufstätig und z.B. Single bist, keine weiteren Kinder hast für die Unterhalt gezahlt werden müsste, dann liegt dein Selbstbehalt min.bei bereinigten 1160 € Netto.

Zu deinem Nettoeinkommen von 1400 € kämen aber auch z.B. noch gezahltes Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Steuererstattung, von dieser Summe käme dann noch 1/12 dazu.

Von diesem fiktiven Nettoeinkommen kannst du aber im Regelfall 5 % Freibetrag in Abzug bringen, min.aber 50 €, max.150 € ohne Nachweise, es können also auf Nachweis auch notwendig höhere Aufwendungen in Abzug gebracht werden.

Wie z.B. für Miete, denn in den bereinigten 1160 € Netto sind nur 430 € für die Warmmiete vorgesehen, wenn man also in einer teuren Stadt in einer angemessenen Wohnung wohnt, könnte sich der Selbstbehalt erhöhen.

Mal angenommen man käme auf 1600 € Netto, dann stünden dir min.5 % = 80 € an Freibetrag zu, es blieben dann angenommen 1520 € abzüglich 1160 € Selbstbehalt = max.360 € die für den Unterhalt blieben.

Könnte der Unterhaltsvorschuss nicht in einem Betrag erstattet werden, könnte man auch einen Antrag auf Ratenzahlung vereinbaren.

Du zahlst es in Raten. Da Du keine weiteren Angaben machst, ist der Selbstbehalt bei Alleindtehenden 1160€ wenn Du erwerbstätig bist.

Didididid327 
Fragesteller
 17.08.2020, 10:30

Was braucht man für weitere Angaben? Also muss der gesamte Unterhalt zurückgezahlt werden da ja mehr verdient wurde als 1160

Wiesel1978  17.08.2020, 10:33
@Didididid327

Hast Du weitere Kinder oder eine Ehefrau erhöht sich der Selbstbehalt. Da JA streckt ja den Unterhalt vor und diesen musst Du dann zurückzahlen.