muss man in die ausbildungsstätte am buß und bettag?

6 Antworten

Wen in dem Bundesland in dem der Ausbidlungsbetrieb ist, gesetzlicher Fiertag ist, musst du nicht hin ...

wenn nicht ist ganz normal offen ..

wo Du wohnst und wo die Berufssschule ist, spielt dabei keine Rolle ...

Wenn du in Sachsen arbeitest nicht. Da ist auch in den Betrieben Feiertag. Wenn du aber in einem anderen Bundesland arbeitest, musst du wohl zur Arbeit antreten.

wenn berufsschule und Betrieb in einem Bundesland liegen ja!!!!

Wenn es bei euch kein gesetzlicher Feiertag ist, dann musst du in den Betrieb, richtig.

Dann ist für Dich der Betrieb angesagt, hast Du richtig erkannt