muss ich meiner Ausbildungsstätte bescheid geben wenn die schule ausfällt?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Berufsschulzeit ist bezahlte Arbeitszeit. Wenn die Schule ausfällt, musst du in den Betrieb. Für die Nachholung des Unterrichts stellt der Betrieb dich wiederum frei.

Hallo,

ja, Du musst nicht nur Bescheid geben, Du musst statt dessen in Deine Arbeitsstelle und arbeiten!

LG

Hallo,

hier ist auch entscheidend, ob man noch unter oder bereits über 18 ist:

http://www.dgb-jugend.de/ausbildung/ausbildung_a-z#berufsschule

Wichtig ist ggf. auch die wöchentliche Zahl der Unterrichtsstunden in der "Ausfallwoche".

Dem Ausbildungsbetrieb zu informieren, kann sehr sinnvoll sein. Wenn es z.B. beim Ausbildersprechtag auffällt, ohne dass man Bescheid gesagt hat, kann es doppelt unangenehm werden (z.B. unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit).

Ggf. gibt es auch Infos beim Betriebsrat, der Gewerkschaft oder IHK/Handwerkskammer.

Gruß

RHW

Du gerätst in Erklärungsnot, wenn diese Stunden an einem Tag nachgeholt werden, an dem Du eigentlich in der Fa. arbeiten musst. Dann fragt Dein arbeitgeber garantiert nach, warum Du an dem schulfreien Tag nicht angetreten bist. Bringt wirklich nur Ärger. Lohnt sich nicht. Oder frag in der Schule nach.

ich habe bis dezember schule und bin gar nicht bei der arbeit, noch nicht mal vom Zeiterfassungsprogramm her

@Fruity1989

Ruf halt in der Schule an, das klärt sich dann auf. Kannst auch in der Schulordnung nachschaun. Google. Oder das allerbeste Du rufst bei Deinem Arbeitggeber an. Ist die ungefährlichste Variante. Bringt sonst nix. Außer Ärger.

@Fruity1989

Ja, dann werden sie ja während der Zeit also bis Dezember nachgeholt. Das ist was anderes.

Ja, denn dann musst du eigentlich in die Ausbildungsstätte....statt Theorie dann Praxis!!!!! LG elenore

auch wenn die stunden nachgeholt werden?

@Fruity1989

das geht gar nicht, weil schulzeit gleich arbeitszeit ist, musst hackln

@Fruity1989

hackln = arbeiten