Muß man eigentlich unbezalte Nacharbeiten wie zum Beispiel Kassenabrechnung machen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Vorbereitungs- und Nachbereitungszeit (hier Kasse morgens einrichten und abends abrechnen) ist eine Tätigkeit, die zur Aufnahme der eigentlichen Arbeit gehört. Jedoch ist dies nicht die Hauptleistungspflicht des AN gegenüber dem AG. Die Vorbereitung und Nachbereitung ist eine Dienstleistung iSd §612 BGB welche nicht von der Vergütungspflicht des AG erfasst wird, da es sich um eine Leistung handelt, für die man regelmäßig KEINE Vergütung erwarten kann. So sieht es auch das BAG (Bundesarbeitsgericht - AZ 5 AZR 122/99 vom 11.10.2000).

Maximilian112  25.01.2012, 13:51

So sieht es auch das BAG??

Unter diesem Aktenzeichen geht es um waschen und umkleiden! Und das dies nicht bezahlt wird.

Vor- und Nachbereitungszeit an der Kasse sind aber selbstverständlich Arbeitszeit! Das ist eine Tätigkeit für den Arbeitgeber. Und dafür sollte man regelmäßig Vergütung erwarten.

helmutgerke  25.01.2012, 14:37
@Maximilian112

Überstunden, bzw. Vor-/Nacharbeiten sind im Einzelhandel an der Tagesordnung.

Aus den Augen sollte man allerdings nicht die hier gestellte Frage verlieren, es geht hier schlicht um die unbezahlte Zeit für die Kassenabrechnung in einem Getränkemarkt.

Schon mal selbst eine Kassenabrechnung erstellt?

Wenn ja, dann ist dir ja bekannt welcher Zeitaufwand dafür erforderlich ist.

Wenn der Mitarbeiter regelmäßige Vergütung dafür erwartet, muss er dass mit seinem Vorgesetzten klären.

Maximilian112  25.01.2012, 18:22
@helmutgerke

Nein, ich habe mit Kassen und Einzelhandel nix zu tun. Ich bekomme am Rande und auch hier im Forum mit, das es gerade dort regelmäßig Probleme mit Arbzeit und mit Bezahlung gibt. Hammermethoden mag ich eigentlich auch nicht. Aber es gibt halt nur ein Arbeitszeitgesetz und Arbeitsverträge sind auch im Einzelhandel verbindlich.

Bis zu einem gewissen Grad können Ü-Stunden auch mit dem Gehalt abgegolten sein. Aber das sollte bei Vertragsabschluss geklärt sein. Der Stundenlohn liegt dann nämlich nicht bei 10€ wie vereinbart sondern ein ganzes Stück drunter. Und das sollte man auf Arbeit schon sachlich ansprechen können.

Normalerweise steht dir der Lohn zu von dem Moment an, wo du den Arbeitsplatz betrittst bis zum Verlassen desselben. Die Kassenabrechnung ist selbstverständlich ebenfalls Arbeitszeit.

Nein, weil eine Kassenabrechnung ja unmittelbar zur Arbeitsaufgabe gehört. Tut sie das nicht (zur Arbeitsaufgabe gehören), dann brauchst Du sie entweder nicht machen oder sie muss bezahlt werden.

Eigentlich nein, denn die Kassenabrechnung ist mit dem Kasendienst untrennbar verbunden.

Was steht in deinem Arbeitsvertrag über Arbeitszeiten drin?

Luckysanne2407 
Fragesteller
 25.01.2012, 12:01

Ich habe eine Monatsarbeitszeit von 117 Stunden und Stundenlohn hat sich seit 10 Jahren auch nicht geändert. Der Chef hat gesagt, daß ich nur die Öffnungszeiten als Stunden aufschreiben darf. Ich arbeite in einem Getränkemarkt.

helmutgerke  25.01.2012, 12:37
@Luckysanne2407

Luckysanne2407

was meinst du was passiert, wenn du morgen zu deinem Chef gehst und ihm berichtest, dass du dich im Gutefrage.net Forum erkundigt hast und die haben gesagt, Kassenabrechnung gehört zur Arbeitszeit.