Muss in einer Mietwohnung eine Telefondose installiert sein?

8 Antworten

Telefonanschluss, Telefon und Internet Zur Grundausstattung einer Mietwohnung bzw. eines gewerblich genutzten Mietobjektes muss lediglich den Mindestanforderungen entsprechen. So muss ein Objekt bspw. über einen Wasseranschluss und –Abfluss, eine Stromversorgung, einen Toilettenanschluss und über Wärmedämmung und Lärmschutz verfügen. Bei gewerblich genutzten Räumen zählen weiterhin unterschiedlich Installationen, Heizungsanlagen, Rollläden und weiteres, das den vertragsgemäßen Gebrauch möglich macht. Zu einer Grundausstattung zählt jedoch kein Telefon- oder Internetanschluss außer dies ist vertragsmäßig zwischen Mieter und Vermieter vereinbart oder die mietrechtliche Nutzung der Mietsache wäre ohne diese Anschlüsse nicht gegeben. Sind Telekommunikationsanschlüsse im Mietvertrag allerdings beschrieben, so muss der Vermieter die Kosten für deren Bereitstellung übernehmen. Dabei ist der Hauseigentümer in einem solchen Fall grundsätzlich dazu verpflichtet, den Netzanbieter dazu zu befähigen, die erforderlichen Anschlüsse und Leitungen anzubringen.

Ein Telefonanschluss ist immer bei der Telefongesellschaft und nicht beim Vermieter zu beantragen.

http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht/telefonanschluss.htm

Dass die Küche ab und zu nicht taugt, ist nicht ungewöhnlich. Häufig kauft sich der Mieter eine eigene Küche und nimmt jene dann mit oder verlangt vom Nachmieter einen Obulus für die Übernahme. Dass keine Telefonbuchs verlegt ist, ist seltsam. Frag mal bei der Telekom nach, ob für die Bude überhaupt ein Anschluss verlegt wurde. Es könnte sein, dass die Wohnung neu tapeziert wurde und die Maler-Helden die Dose vorher abschraubten und dann überklebten, ohne die Buchse auszuschneiden bzw. die Abdeckung neu zu befestigen. Ich habe noch keine Wohnung gesehen, die keine Buchse hatte. Für mich wäre das in der Tat ein absolutes No-Go..... und zwar ein größeres No-Go als die Küche.

imager761  01.02.2012, 19:28

Es soll tatsächlich Mieter ohne Festnetzanschluss geben. Die Bereitstellung eines Anschlusses ist nicht Sache des VM, die TAE-Dose mit Kabel zum Verteiler Eigentum des M, die er gerne mitnehmen darf, wenn er denn 3,95 EUR nicht verschenken möchte und der Anschluss nicht meitvertraglich dem VM gehört :-O

Muss aus gesetzlichen Gründen eine Telefondose installiert sein

Nein

Grundeinrichtung wie Heizung oder Bad/WC?

Auch nicht.

Du mietest genau den Wohnraum, der bei Besichtigung vorhanden ist oder schriftlich vereinbart, vorhanden sein soll, und schließt darüber einen Vertrag - oder eben nicht.

Zum Telefon:

Es gibt keine Bereiststellungspflicht des Vermieters über Telefon- oder Fersehanschluss, allerdings eine Übernahmepflicht bei vorhandenen Anschlüssen seitens des M. (wenn Kabel, kein SAT, wenn analoge TAE, kein ISDN/DSL).

Es gibt ebensowenig Mindeststandards oder Vorschriften über die Einrichtung, allenfalls zu baurechtlichen Bestimmungen (Lüftung, Licht, Fenster, Deckenhöhe).

Alles ist im Rahmen des Eigentumsrecht des VM in dessen Belieben gestellt und in eure Vertragsfreiheit gestellt.

Zur Küche:

Entweder wird sie vertraglich mirtvermietet, dann muss sie in gebrauchsfähigem Zustand sein: funktionierende Elekrogeräte, schließenden Türen und Schubladen usw. Farbgebung, Design usw. sind nicht disponabel. Du mietest, oder du lässt es.

Ist sie es nicht, ist sie vom VM zu entsorgen und du baust dir selbst deine eigene Küche ein.

G imager761

Rechtlich muss dies nicht, entweder wird es vertraglich vereinbart oder der Mieter muss dies selbst machen...

Nein, es muss keine Telefonleitung vorhanden sein, also liegt hier diesbezüglich schon mal kein Mangel vor.

Bei der Küche, ist alles Vereinbarungssache; sie sollte benutzbar sein, die Geräte sollten funktionieren, mehr kann man zwar erwarten; aber nicht verlangen.