Muss ich den Vermieter bescheid sagen wenn ich für ein Jahr nicht zu Hause bin?
Ich bin nächstes Jahre für 1 bis 2 Jahre durch beruflichen Gründen nicht zu Hause! Meine Frage ist muss ich den Vermieter informieren wenn ich nicht zu Hause bin! Wenn ja warum
10 Antworten
Kurz:
Neben den Rechten hast Du auch vertragliche Verpflichtungen.
Alles wird gut
Du musst ihn nicht informieren
Deine Wohnung muss zugänglich bleiben (wie auch immer, das musst Du regeln, oder es kostet den Schlüsseldienst, zu Deinen Lasten)
Die Betriebskosten muss Du weiterhin zahlen.
Du muss Deinen vertraglichen (und darüber hinaus) den gesetzlichen Bestimmungen genüge tun.
Ich informiere meinen Vermieter auch nicht über meine Weltreisen.
Wäre besser, jemand würde in deiner Abwesenheit ein Auge 👁 auf die Wohnung haben. Ausserdem ist im Winter das Problem, dass die Wohnung ohne Heizung bleibt, dadurch kann durch feuchte Luft Schimmel entstehen. Auch muss ein überfüllter Briefkasten regelmäßig geleert werden. Wäre gut, wenn du jemanden hast, der mal vorbei kommt um mal den Kaminkehrer oder Installateur auf zu sperren. Das die Miete pünktlich weiter gezahlt werden muss, muss ich nicht erwähnen.
Danke die für Antwort! Ich habe schon welche die in der Zeit wenn icg weg bin nach dem Rechten schauen dass ist nicht das Problem!👍
Müssen nicht, aber bei so langem Zeitraum würde ich dem Vermieter bescheid geben und ihm den Ansprechpartner, der den Schlüssel der Wohnung hat, nennen falls der Vermieter mal z.B. wegen einem Wasserrohrbruch in die Wohnung muss.
Zudem musst Du ja dafür sorgen das ausreichend gelüftet und geheizt wird.
Wenn bei Dir in der Wohnung etwas kaputt geht (z.B. Wasserrohrbruch) , der Schornsteinfeger oder ein Handwerker/Wartungsdienst/Heizungsableser in die Wohnung muss, oder eingebrochen wird, dann wäre es sinnvoll Jemanden fragen und/oder informieren zu können.
Müssen nein.
Du mußt nur dafür sorgen das deine vertraglichen Pflichten in der Zeit erfüllt werden.
Neben der Mietzahlung gehört dazu auch die Wohnung vor Schaden zu bewahren.