Muss ich Kirchensteuer für 2018 nachzahlen wenn ich im März 2018 aus der Kirche ausgetreten bin?

3 Antworten

Die Steuerpflicht endet mit dem Monat des Austritts. Wenn dein Arbeitgeber ordentlich abgerechnet hat, dann gibt es auch keine Nachforderung im Folgejahr.

Es sei denn du hättest von Januar 18 - März 18 außerordentliche Erträge gehabt, welche nicht ordnungsgemäß versteuert wurden, weil man sie beispielsweise vergessen hat. 

Natürlich hat der Austritt immer finanzielle Vorteile, das hängt ja nicht von Nachzahlungen am Ende ab, sondern an der Steuerlast insgesamt.

Natürich musst du für 2018 Kirchensteuer zahlen für die Monate Januar bis März, du bist ja erst im März ausgetreten. Im Normalfall sollten diese aber bereits abgezogen worden sein vom Arbeitgeber. Wenn nicht, müsstest du nachzahlen, hat der Arbeitgeber noch länger Kirchensteuer abgezogen, bekämst du noch was zurück.

Wenn du eine gemeinsame Veranlagung mit dem Ehepartner machst und dieser noch Kirchenmitglied ist, aber kein oder wenig Einkommen hat, dann ist eine Nachzahlung auch möglich, denn euer Einkommen wird ja zusammen gerechnet und der Partner hat dann ja zu wenig Kirchensteuer entrichtet (Hälftiges Einkommen).

Aber auch dann zahlt man insgesamt weniger Kirchensteuer für das Jahr durch den Austritt als wenn man weiterhin Mitglied ist.

Die Steuerpflicht endet mit dem Kirchenaustritt.

Mir ist allerdings nicht bekannt, ob diese tageweise berechnet wird, d.h. ob Du bei einem angenommenen Austritt am 10 März nur für den Zeitraum 01.-10.03. oder für den gesamten Monat März KiSt zahlen mußt.