Muss ich dem Vermieter eine Neuanschaffung zahlen?

18 Antworten

Ich hatte sie vorläufig geklebt und es dem Vermieter gemeldet.

Korrekt.

Dieser will allerdings nach meinem Auszug nun, dass ich eine komplett neue Kabine mit knapp 800 Euro bezahlen soll

Das kann er schon wollen, nur wird er es nicht bekommen. Du gibst das Ganze deiner HP, die erledigt das. Der VM hat nur Anspruch auf den Zeitwert; wenn er die Duschkabine erneuert (was sein gutes Recht ist), erhält er auch nur den Zeitwert erstattet, nicht den Neuwert.

Ich habe vorläufig die Rechnung der Firma überwiesen damit keine Mahnungen kommen

Das war nicht sehr klug. Du kannst eine Gegenforderung aufstellen, aber mit Begleichung der Rechnung gilt diese als konkludent anerkannt. Mindestens hätte die Zahlung auf dem Überweisungsträger "unter Vorbehalt" ergehen müssen.

aber hätte ich das wirklich tun müssen?

Nein.

Stefan1248  27.04.2022, 10:40
Der VM hat nur Anspruch auf den Zeitwert; wenn er die Duschkabine erneuert (was sein gutes Recht ist

da wäre ich mir nichteinmal sicher. Woraus sollte sich die Schadenersatzpflicht ergeben? Wenn plötzlich unerwartet der Kreislauf zusammen bricht kann man da nicht unbedingt was für. man hat weder fahrlässig (wenn man nicht gerade volltrunkenen war) oder sonst wie vertragswidrig gehandelt

verreisterNutzer  27.04.2022, 10:50
@Stefan1248
Woraus sollte sich die Schadenersatzpflicht ergeben?

Hier geht es nicht um Schadensersatzpflicht im Sinne des Schadensersatzpfllichtparagraphen 823 BGB, da die Nutzung der Mietsache keine wiederrechtliche Nutzung darstellt.

Der Schadensersatzanspruch ergibt sich aus den mietvertraglichen Bedingungen, wonach ein Mieter die Mietsache, ausgenommen normaler Abnutzung, in dem Zustand zurück zu geben hat, in der er sie übernommen hat. Was auch gleichzeitig die Deckung durch eine PHV ausschließt. Denn im Sinne einer PHV ist ein Mietsachschaden ein nicht versicherter Eigenschaden und nur der zusätzliche Einschluss "Mietsaschäden" würde daran etwas ändern. Aber auch das trägt in diesem Fall nicht, da grundsätzlich alles ausgeschlossen ist, gegen das sich der Mieter anderweitig versichern könnte und da es sich hier um einen Glasbruchschaden zu handeln scheint, ist hier einzig und allein die Hausrat- Glasversicerhung zu belasten.

verreisterNutzer  27.04.2022, 10:45
Du gibst das Ganze deiner HP, die erledigt das.

Nein mein lieber FordPerfect, da wird eine Haftpflichtversicherung, egal mit welchen Zusatzbausteinen leider alles ablehnen.... Denn es handelt sich hierbei zunächst mal scheinbar um einen Glasbruchschaden (das was der Fragesteller mit "Alu und Plastik" meint, ist vermutlich PlexiGLAS und damit im Mietrisiko aus der PHV ausgeschlossen. Es gilt der Grundsatz: "alles wogegen sich der Mieter separat versichern könnte, ist aus dem Mietsachschadenrisiko ausgeschlossen". Und dieses verwirklichte Risiko wäre in einer Hausrat- Glasversicherung gedeckt.
Deshalb keine Deckung durch eine HPV.

Anders wäre es, wenn kein Glas in Mitleidenschaft gezogen wäre. Allein der Rahmen der Duschkabin wäre ein HP-Risiko sofern Mietsachschäden inkludiert sind.

Der VM hat nur Anspruch auf den Zeitwert

Das ist durchaus richitg, dem entgegen steht jedoch, dass der Gegenstand noch in Gebrauch war und der Gebrauchtteilemarkt in diesem Fall allein durch maßgenaue Einbringung sehr dürftig sein wird. Ich unterstelle mal, dass wegen der Bagatellhöhe und dem Anspruch auf Rücksetzen in den Alten Stand einer Zeitwertregulierung im Wege stehen würde.... Aber versuchen kann man es ja mal :)

FordPrefect  27.04.2022, 10:51
@verreisterNutzer
Denn es handelt sich hierbei zunächst mal scheinbar um einen Glasbruchschaden

Dat stimmt. Gut mitgedacht!

Und dieses verwirklichte Risiko wäre in einer Hausrat- Glasversicherung gedeckt.

...die so gut wie niemand hat, der nicht gerade eine Terrassenwohnung mit entsprechenden riesigen Glasflächen nutzt.

dem entgegen steht jedoch, dass der Gegenstand noch in Gebrauch war und der Gebrauchtteilemarkt in diesem Fall allein durch maßgenaue Einbringung sehr dürftig sein wird

Dem wäre entgegenzuhaiten, dass Anspruch auf neuwertigen Ersatz in diesem Fall auch nur eine dem Original weitgehend funktionsgleiche Ausführung bedingt hätte. Eine Luxussanierung auf Kosten des Mieters jedenfalls nicht. Ich würde dem OP hier daher empfehlen - so er denn RS hat - sich diesbezüglich beraten zu lassen.

verreisterNutzer  27.04.2022, 10:53
@FordPrefect

Richtig...
abgesehen davon, dass die Glasflächen der Fassade nicht ins Mietrisiko fallen. Das wäre widerrum ein Gebäudeglasrisiko das der Vermieter selbst tragen würde.

verreisterNutzer  27.04.2022, 10:54
@FordPrefect

Sind Versicherungen nicht herrlich kompliziert?
Da kommen selbst wir Fachleute immer wieder auf unsere Kosten. :)

FordPrefect  27.04.2022, 10:56
@verreisterNutzer
Das wäre widerrum ein Gebäudeglasrisiko

...welches bei vermieteten EFH aber gerne auf die Mietpartei umgelegt wird - um die Kosten bei der VGV zu senken. Üblicherweise per Zusatz zum MV. :-)

Du musst nur für den Zeitwert einer Duschkabine in gleicher Art und Güte aufkommen.

Ich hoffe, Du hast den Schaden Deiner Privathaftpflichtversicherung gemeldet. Diese regelt dann eine angemessene Bezahlung des Schadens.

Wenn eine ganz normale Duschkabine verbaut war, kann er Vermieter gerne ein Luxusteil einbauen, auf dann auf seine Kosten.

Wer hat die Arbeit beauftragt? Der muss auch die Rechnung bezahlen. Lief diese auf deinen Namen?

Falls hoffentlich der Vermieter den Ersatz beauftragt hat, fordere ihn auf, dir den berechneten Betrag herauszugeben wegen ungerechtfertigter Bereicherung (s. § 812 BGB). Erkläre dich aber bereit, den Zeitwert zu ersetzen (du hast eine private Haftpflichtversicherung?).

verreisterNutzer  27.04.2022, 14:53

Die Rechnung lief auf seinen Namen

albatros  28.04.2022, 00:50
@verreisterNutzer

Dann bitte: Den Vermieter auffordern, dir den Rechnungsbetrag zu erstatten, richtig herauszugeben, wegen ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 BGB) , dafür Frist setzen und bei Verzug Rechtsmittel ankündigen.

Natürlich war es ein Fehler von dir, die Rechnung zu bezahlen, aber noch sind nicht alle Messen gesungen.

Solche Schädèn, die man verursacht, meldet man seiner Privathaftpflicht. Die kümmert sich schon darum, die korrekte Schadenshöhe dem Vermieter zu ersetzen. Die haben dort Fachleute, die genau den finanziellen Schaden bewerten können und das auch dem Vermieter verklickern, was er bekommt und was nicht.

Nein, du musst nur den Zeitwert ersetzen.

Aber da du die Rechnung schon bezahlt hast, weiß ich nicht, obda noch was machen läßt.

Hast du keine private Haftpflichtversicherung? DenSchaden hättest du dort melden können und die hätten auch das mit dem Vermieter geregelt.