Muss ich arbeiten am nächsten tag um 6 uhr morgens?
Es geht darum das ich bei meiner leihfirma von 14 uhr bis 22 uhr gearbeitet habe muss ich dann am nächsten tag um 6 uhr morgens anfangen oder ist das gesetzlich nicht erlaubt
3 Antworten
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__5.html
Wenn ich das Arbeitszeitgesetz und deine Angaben richtig interpretiere, ist dies nicht erlaubt. Du dürftest erst wieder ab 9 Uhr eingesetzt werden.
Es müssen mindestens 11 Stunden zwischen Arbeitsende und Arbeitsanfang am Folgetag liegen.
Eigentlich müssen zwischen dem Ende der ersten Arbeit und dem Beginn der nächsten mindestens 11 Stunden Pause sein .