Muss ich Anwaltskosten Tragen gegen die Polizei auch wenn ich Gewinne?

3 Antworten

Nunja, Schuld ist zunächst NICHT die Polizei.

Ein einziger Grund reicht aus und die komplette Maßnahme ist vollständig von Dir - ja Dir (zunächst) verursacht.

Also zahlst Du auch (erstmal).

Und nein, das Fahrzeug darf erst einmal NICHT verwendet werden. Da ist ein Fahrwerk drin, das nicht eingetragen wurde. Der Grund, warum das so ist, ob Du was dafür kannst oder nicht zudem, ist beides erst einmal völlig egal.

Du brauchst also gar nicht erst zu klagen gegen die Polizei, bei der lief alles völlig richtig - auch dann, wenn die meisten Gründe nicht vorlagen - wie bereits beschrieben, ein Grund reicht.

ABER:

Wer hat da bitte geschlampt bei der Eintragung des Fahrwerks?

Genau diese Institution ist jetzt Schuld an dem Schlamassel und ja, diese kannst Du auch verklagen auf Schandensersatz, d.H. Untersuchung der Dekra, Bußgeld, Ersatzkosten, Abschleppkosten, erneute Eintragskosten, Fahrzeugkosten, etc. .....

Durch deren fehler sind das alles erstmal Deine Kosten, das wären sie nicht, wenn die Eintragung richtig gemacht wäre. Und ja, dazu wirst Du einen Anwalt benötigen.

WICHTIG:

Die Eintragung sollte so schnell als möglich verbessert vorgenommen werden, weil ab da darfst Du ja wieder fahren.

GELD:

Das siehst Du erst in einigen Monaten, wenn nicht Jahren wieder, bis man sich genug gestritten und die andere Seite verloren hat.

RISIKO:

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Was das heißen soll? Es ist dennoch nicht gesagt, dass Du gewinnst. Gewinnst Du nicht, bleibst Du nicht nur auf den bisherigen, sondern zusätzlich dann auch noch auf den Gerichts - und Anwaltskosten vollständig sitzen.

DEINE GEGENFRAGE:

ALso bedeutet auch solange kein Urteil gesprochen ist muss ich auch nicht die kosten von dem abschleppen und prüfer kosten übernehmen wenn es so agumentiert wird,

Doch, das wird man vor Dir wollen und auch beitreiben, Du zahlst erstmal. Was kann DEKRA und Abschlepper dafür? Warum sollten die auf ihr Gekld warten müssenb, bis Du Dich mit ganz anderen geeinigt hast, welche die wieder nichts angehen?

Du darfst erstmal zahlen.

Das verstehe ich nun nicht, wer mit solchen "Schubkarren" unterwegs ist, kennt doch die Kontrollen.

Zudem waren die Reifen und die Papiere auch nicht in Ordnung, allein eine Sache des Halters.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Eisteemichelle 
Fragesteller
 24.08.2020, 11:23

Falsch Reifen sind inordnung sagt die Dekra somit ist diese Sachen vom Tisch warum das auto beschlagnahmt wurde nur die falsche eintragung die aber vom Küs und strassenverkehrsamt kommt nicht vom halter :) aber danke für die kluge antwort :)

Bis es da zu einem zivilrechtlichen Prozeß und Urteil kommt, können 2-3 Jahre vergehen. Vor allem: ohne Urteil und die Zusprechung der Kosten, trägt jede Partei seine Kosten selbst.

Eisteemichelle 
Fragesteller
 24.08.2020, 11:12

ALso bedeutet auch solange kein Urteil gesprochen ist muss ich auch nicht die kosten von dem abschleppen und prüfer kosten übernehmen wenn es so agumentiert wird,

Still  24.08.2020, 11:48
@Eisteemichelle

Da diese Leistungen erbracht wurden, werden die die Kosten von dir fordern und auch einklagen.

Eisteemichelle 
Fragesteller
 24.08.2020, 12:09
@Still

einklagen ist doch super dann müssen die doch auch erst beweisen das es erforderlich war man kann ja schliesslich unrecht nicht einklagen