Muss ich Anwaltskosten Tragen gegen die Polizei auch wenn ich Gewinne?
Guten Tag, kurz und knapp versuche ich meine Lage zu erklären.
Ich habe eine Golf 6 1,4 Tsi am Golf wurde ein Gewindefahrwerk , Spurplatten , Felgen vom Küs eingetragen. 3 Tage später bin ich zum Strassenverkehrsamt gefahren und habe es in mein Fahrzeugschein eintragen lassen. Alles schön und gut am 15.08.2020 bin ich in eine Verkehrskontrolle geraten und die Polizei hat mein Fahrzeug bschlagnahmt weil es zu Tief ist und die Reifen beschädigt waren. Am 20.08.2020 wurde das Fahrzeug bei der Dekra vorgestellt und wurde bestätigt die höhe ist erlaubt daher nicht zu Tief genau so wie die Reifen die beschädigung ist minimal und hat keine auswirkung. JEDOCH jetzt kommt es Das Fahrwerk wurde bemängelt das es es nicht eingetragen ist oder sagen wir so falsch eingetragen wurde bedeutet komplett falsche nummer. Doch wie kommt es ? Der Küs hat die richtige Nummer eingetragen also der Prüfer hat es richtig eingetragen das strassenverkehrsamt hat wohl die zahlen vertauscht. Ich habe es dem Verkehrskomiseriat erkärt ist wohl egal ....
So also mal butter bei den Fischen ich bin auftragsgeber für eine eintragung bei einen Prüfanstalt die dafür da ist es einzutragen oder es abzulehen Teilegutachten liegt vor der Prüfer trägt ein das Strassenkehrsamt übernimmt die zahlen falsch und ich soll dann also 200 Euro abschleppen zahlen 5-6Tage a 10 Euro standgebühr auf den Autoverwahrhof dann nochmal 200 euro für das fahren vom Verwahrhof zur Dekra dann 500 Euro für den Dekra Prüfer ?
Bemängelt wurden von der Dekra
Led rückleuchten ( Nach gespräch mit den Prüfer ich als Leie erkläre ihn das system und das es eine E nummer hat ) Daher wurde das rausgenommen.
Kaltweisse Standlichter als Gelb weisse ( Was Orginal beim Golf 6 Highline bi Xenon ist) Daher rausgenommen
Reifen von der Polizei bemängelt ( Dekra sagt ist alles in ordnung)
Zu Tief ( Dekra sagt alles in ordnung)
also der Grund ist nur Das entweder das Strassenverkehrsamt oder Küs die Nummern falsch übernommen haben.
Ich war bei dem zuständigen Polizisten und sie sagen ich darf das Fahrzeug nicht weiter benutzen ? Daher kommt ich nicht zur Arbeit und muss jetzt mir ein Auto Leihen mieten bis jetzt habe ich eins geliehen was aber mich trotzdem Geld kostet.
Und ich muss dann wohl zum Anwalt weil es halt nicht in ordnung ist das ich fast 1000 euro zahlen muss wegen Fehler anderer ich muss ja nicht als entverbraucher Einen Küs gutachter der Inginteur ist und das strassenverkehrsamt kontrollieren als leie oder ?
Daher de Frage muss ich jetzt wenn ich zum Anwalt gehe trotzdem auch wenn ich gewinne was alles schriftlich hier vorliegt also alle beweise sind vorher trotzdem die Anwaltskosten tragen? Oder wird das der STaatskasse zu last kommen?
THEMA ERLEDIGT :)
verkehrskommissariat anruf erhalten anzeige so wie abschleppkosten und prüfer kosten sind nicht mehr Thema wurde daher eingestellt und ich trage keine Kosten und mein Fahrzeug ist freigegeben :))))))) yeahhhhh
3 Antworten
Nunja, Schuld ist zunächst NICHT die Polizei.
Ein einziger Grund reicht aus und die komplette Maßnahme ist vollständig von Dir - ja Dir (zunächst) verursacht.
Also zahlst Du auch (erstmal).
Und nein, das Fahrzeug darf erst einmal NICHT verwendet werden. Da ist ein Fahrwerk drin, das nicht eingetragen wurde. Der Grund, warum das so ist, ob Du was dafür kannst oder nicht zudem, ist beides erst einmal völlig egal.
Du brauchst also gar nicht erst zu klagen gegen die Polizei, bei der lief alles völlig richtig - auch dann, wenn die meisten Gründe nicht vorlagen - wie bereits beschrieben, ein Grund reicht.
ABER:Wer hat da bitte geschlampt bei der Eintragung des Fahrwerks?
Genau diese Institution ist jetzt Schuld an dem Schlamassel und ja, diese kannst Du auch verklagen auf Schandensersatz, d.H. Untersuchung der Dekra, Bußgeld, Ersatzkosten, Abschleppkosten, erneute Eintragskosten, Fahrzeugkosten, etc. .....
Durch deren fehler sind das alles erstmal Deine Kosten, das wären sie nicht, wenn die Eintragung richtig gemacht wäre. Und ja, dazu wirst Du einen Anwalt benötigen.
WICHTIG:
Die Eintragung sollte so schnell als möglich verbessert vorgenommen werden, weil ab da darfst Du ja wieder fahren.
GELD:
Das siehst Du erst in einigen Monaten, wenn nicht Jahren wieder, bis man sich genug gestritten und die andere Seite verloren hat.
RISIKO:
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
Was das heißen soll? Es ist dennoch nicht gesagt, dass Du gewinnst. Gewinnst Du nicht, bleibst Du nicht nur auf den bisherigen, sondern zusätzlich dann auch noch auf den Gerichts - und Anwaltskosten vollständig sitzen.
DEINE GEGENFRAGE:
ALso bedeutet auch solange kein Urteil gesprochen ist muss ich auch nicht die kosten von dem abschleppen und prüfer kosten übernehmen wenn es so agumentiert wird,
Doch, das wird man vor Dir wollen und auch beitreiben, Du zahlst erstmal. Was kann DEKRA und Abschlepper dafür? Warum sollten die auf ihr Gekld warten müssenb, bis Du Dich mit ganz anderen geeinigt hast, welche die wieder nichts angehen?
Du darfst erstmal zahlen.
Das verstehe ich nun nicht, wer mit solchen "Schubkarren" unterwegs ist, kennt doch die Kontrollen.
Zudem waren die Reifen und die Papiere auch nicht in Ordnung, allein eine Sache des Halters.
Falsch Reifen sind inordnung sagt die Dekra somit ist diese Sachen vom Tisch warum das auto beschlagnahmt wurde nur die falsche eintragung die aber vom Küs und strassenverkehrsamt kommt nicht vom halter :) aber danke für die kluge antwort :)
Bis es da zu einem zivilrechtlichen Prozeß und Urteil kommt, können 2-3 Jahre vergehen. Vor allem: ohne Urteil und die Zusprechung der Kosten, trägt jede Partei seine Kosten selbst.
Da diese Leistungen erbracht wurden, werden die die Kosten von dir fordern und auch einklagen.
einklagen ist doch super dann müssen die doch auch erst beweisen das es erforderlich war man kann ja schliesslich unrecht nicht einklagen
ALso bedeutet auch solange kein Urteil gesprochen ist muss ich auch nicht die kosten von dem abschleppen und prüfer kosten übernehmen wenn es so agumentiert wird,