Muss ein Pflegekind für seine leiblichen Eltern finanziell aufkommen?

6 Antworten

Ich gehe davon aus, dass dies nicht geht. Ich bin bei meinen Großeltern aufgewachsen. Meine Mutter ist Hartz-VI-Empfängerin. Ich muss ihr laut Auskunft unseres Anwaltes auch keinen Unterhalt bezahlen. Lass das vom Amt oder besser einem Anwalt prüfen.

Na ja, der Anwalt kann viel sagen ;-)

Aber die beiden Fälle kann man auch nicht miteinander vergleichen.

Der Anwalt keine eine Vermutung oder eine Meinung aussprechen, aber er kann keinen Beschluss fassen.

Die Hürden, Kosten für Pflege nicht übernehmen zu müssen werden immer höher gelegt. Klar, die Pflegeeinrichtungen brauchen Geld. Wie penetrant diese eingefordert wird, ist sehr unterschiedlich. In dem Fall, da gar kein Kontakt, würde ich sagen: Nein, es ist nichts zu zahlen. Aber unbedingt einen FACHanwalt damit beauftragen. Da kann man eine Menge falsch machen.

Hallo Scanner! Ich weiß ja nicht, wie sehrDu in der Materie vertraut bist, aber ich glaube, Deine Ansicht ist zu einseitig. Mag sein, dass die Pflegeeltern viel Geld vom Staat bekommen haben ( ist letztenldich nicht so für die Arbeit, die sei leisten müssen! ), aber warum soll dann der Staat nicht auch für die leiblichen Eltern aukommen. Sie haben sich damals nicht um das Kind gekümmert, auch finanziell nicht, warum soll das Kind es jetzt tun??? Da hinkt Deine Logik doch sehr! MfG flo

Da gilt es zu kären, ob das moralisch zumutbar ist.

Faktisch sind Deine Erzeuger ja nie Eltern für Dich gewesen.

Wenn die Gesetzeslage das vorsieht, hilft nur eine Klage beim Bundesverfassungsgericht.

Ich würde auch die Medien darauf ansprechen - ist eigentlich ein Skandal.

Meines Erachtens weder gesetzlich, noch moralisch.

Geh zu einem Fachanwalt und laß Dich beraten, bitte.