Muss ein Amt eine Entscheidung aus Kulanz als solche kennzeichnen?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nun, "Kulanz" gibt es bei Behörden nicht; die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Dennoch gibt es bestimmte Sachverhalte, bei der eine Behörde einen Ermessensspielraum hat (ungebundene Entscheidungsmöglichkeit).

Ermessen wird durch § 40 VwVfG (Verwaltungsverfahrensgesetz) legitimiert.

In einigen Fällen räumt das Gesetz ausdrücklich „Ermessen“ ein. Üblicher sind dagegen offene Formulierungen wie „in der Regel“, „kann“, „darf“, „ist berechtigt“ oder „ist befugt“.

Der Bürger hat einen Anspruch auf fehlerfreien Ermessensgebrauch.

Es ist allerdings auch so, daß eine Verwaltung im Rahmen eines Ermessensgebrauch durchaus an eine ständige Praxis gebunden werden kann.

Der auf dem Gleichheitsgebot des Art. 3 (1) GG (Grundgesetz) beruhende Grundsatz besagt, dass die Verwaltung bei gleichmässig geübtem Ermessensgebrauch (Ermessen) in gleich gelagerten Fällen von ihrer Praxis ohne sachlichen Grund nicht abweichen darf.

In diesem Fall könnte es sich also um einen fehlerhaften Ermessensgebrauch handeln.

Gegen einen Ermessensfehler kann durch Widerspruch/Klage angegangen werden.

Der Einzelfall muß natürlich geprüft werden; Du hast keine näheren Angaben zum Kontext gemacht und man müsste auch die Entscheidung von damals genau prüfen und die gesetzlichen Grundlagen berücksichtigen.

Es empfiehlt sich daher, fristgemäß Widerspruch einzulegen; ggf. sollte man sich anwaltlich beraten lassen.

DerSchopenhauer  16.08.2018, 18:45

Ggf. bräuchte nicht zwingend auf die damalige Entscheidung zurückgegriffen werden; auch die jetzige Ermessensentscheidung könnte, für sich betrachtet, fehlerhaft sein.

MMCKueken 
Fragesteller
 19.08.2018, 17:49

Vielen Dank für diese sehr ausführliche, hilfreiche und begründete Antwort. Darf ich mir einen Teil daraus kopieren und in einem Schreiben gebrauchen, ohne mich auf Sie persönlich als Quelle zu beziehen?

DerSchopenhauer  19.08.2018, 19:56
@MMCKueken

Natürlich kannst Du meinen Text verwenden...

Nein...

MMCKueken 
Fragesteller
 16.08.2018, 17:18

was genau bedeuten die 3 Punkte in diesem Fall?

hydrahydra  16.08.2018, 17:30
@MMCKueken

Die bedeuten, dass eine Antwort hier mindestens fünf Zeichen haben muss und nur 'Nein' deshalb nicht ausreichen würde.