Muss der Fahrzeughalter oder der Fahrzeugführer Anzeige bei Sachbeschädigung am Fahrzeug erstatten?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo fred1270,

bei einer reinen Sachbeschädigung muss der Geschädigte selbst einen Strafantrag wegen Sachbeschädigung gem. § 303 StGB stellen, da die Tat nur dann verfolgt wird, wenn der Geschädigte einen Strafantrag stellt, außer es liegt ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vor.

Liegt ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort vor, kann jeder (nicht nur der Fahrer oder der Halter) die Tat anzeigen, da die Verfolgung von Amtswegen her eingeleitet wird.

Schöne Grüße
TheGrow

Da weitere Leser in deinen ersten Absatz vielleicht auch etwas Anderes reindeuten:

Richtig ist, dass hier der geschädigte Halter zur weiteren Strafverfolgung den Strafantrag stellen muss. Die Anzeige selber kann aber auch vom Nutzer gemacht werden, selbst wenn er nicht strafantragsberechtigt ist. Der Strafantrag wird dann im Nachgang eingeholt.

derjenige dem der Unfall passiert - der hat nämlich die besten Kenntnisse darüber und kann Auskunft geben - ergo der Fahrer

Der Fahrzeughalter, denn das Fahrzeug ist auf seinen Namen zugelassen und versichert. Es ist demnach ein Fall für die Teilkasko-Versicherung, und die Anzeige erfolgt gegen Unbekannt. MfG jj

Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort kann jeder (nicht nur Fahrer oder Halter) die Tat anzeigen.

Und weder zahlt die Teilkasko bei einem Schaden durch Sachbeschädigung noch durch das unerlaubte Entfernen vom Unfallort

@TheGrow

Okay, ist mir neu, dankeschön. Gruß

Unfallflucht ist ein Offizialklagedelikt und bedarf somit keines Strafantrages. Der Fahrer kann also die Anzeige bei der Polizei stellen.

Wer sollte ihn dazu zwingen (ausser vielleicht seine Kaskoversicheung), wenn er die Sache auf sich beruhen läßt?