Muss der Döner-/Imbissladen mir auf Verlangen einen Kassenbon geben?

7 Antworten

Einen Kassenbon nicht, denn noch gibt es keine Registrierkassenpflichtt(noch nicht soll aber kommen) allerdings eine Quittung kannst du verlangen

Nein, einen Kassenbon nicht, wenn keine Pflicht für eine Registrierkasse besteht. Wohl aber eine Quittung. Die kann auch handgeschrieben sein, muß jedoch die entsprechenden Voraussetzungen für eine ordentliche Buchführung erfüllen.

Ok, verstehe ich das richtig, dass, wenn eine Kasse im Imbiss/Döner/... vorhanden ist und genutzt wird, der Inhaber auch VERPFLICHTET ist einen Bon auszustellen? Würde bedeuteten, ÜBERALL wo ich eine Kasse im Einsatz sehe, könnte ich theoretisch einen Bon verlangen?

@noobee
könnte ich theoretisch einen Bon verlangen?

So ist es - wenn es eine Registrierkasse mit Druckwerk ist.

"Der Gläubiger ist auf Verlangen des Schuldners verpflichtet, eine Quittung gegen Empfang einer Leistung auszustellen (§ 368 BGB). Allerdings hat der Schuldner die Kosten für die Quittung zu tragen (§ 369 Abs. 1 BGB). Wurde ein Schuldschein ausgestellt, kann der Schuldner zusätzlich die Herausgabe verlangen (§ 371 Satz 1 BGB).

Die Quittung ist eine Privaturkunde, die gemäß § 416 ZPO den vollen Beweis dafür erbringt, dass die in ihr enthaltenen Erklärungen vom Aussteller abgegeben worden sind. Ferner wird nach § 440 Abs. 2 ZPO (widerlegbar) vermutet, dass die über der Unterschrift einer Quittung stehende Schrift ebenfalls echt sei.

Mindestinhalt einer Quittung sind neben der Bestätigung der erhaltenen Leistung und der Datumsangabe auch die Unterschrift, denn die Quittung unterliegt dem Schriftformgebot (§ 368 Satz 1 u. § 126 Abs. 1 BGB). Der Schuldner kann jedoch bei rechtlichem Interesse auch eine andere Form verlangen (§ 368 Satz 2 BGB). Fehlt es an einem dieser Mindestbestandteile, ist die Quittung nichtig und erfüllt nicht ihren Zweck (§ 125 BGB).

Derjenige, der eine Quittung an den Schuldner übergibt, ist in der Regel auch berechtigt, von diesem die Leistung zu empfangen (§ 370 BGB).

Die Quittung kann als Tatsachen feststellende Erklärung (Wissenserklärung) auch von Beschränkt geschäftsfähigen und geschäftsunfähigen Personen wirksam ausgestellt werden.[1]

Einfach mal dem Finanzamt melden.

MEGA. Sehr schön. Sehr fundierte Antwort!! Nur für mich zum Verständnis: Eine Quittung kann ich also grundsätzlich immer verlangen. Einen Kassenbon dann, wenn eine Kasse im Einsatz ist?

Jeder. Quittung mit USt. muss ausgehändigt werden können.

Imbiss Buden sind nicht verpflichtet, dir einen Kassen Bon zu geben bzw, eine Registrierkassa zu haben. Meist richtet es sich nach dem Umsatz, ab wann eine Pflicht besteht.

Aber einen Firmen Stempel oö. wird's vermutlich geben, dann kann man ja diesen auf ein Papier stempeln und die Preise dazu schreiben.

Noch einfacher, du bereitest einen leserlich geschriebenen Zettel (Einkaufsliste) vor, der Verkäufer schreibt dir dann den Preis daneben.

Wird ja für die Kumpels in diesem Fall reichen.