Muss der Arbeitsgeber eine Weiterbildung unterstützen?

5 Antworten

Wenn man jetzt ne Weiterbildung machen möchte und das in Vollzeit

Vollzeit bedeutet, dass Du dem Betrieb nicht zur Verfügung stehst, warum sollte er dich unterstützen wenn du in der Zeit absolut keine Leistung erbringst?

Von was für einer Weiterbildung reden wir denn und muss es Vollzeit sein?
Ich mache eine Fortbildung, allerdings berufsbegleitend, und bin freitags am Abend und samstags am Vormittag zum Kurs. Mein Chef fördert das in dem er mich z.B. für die Prüfungen freistellt (muss also keinen Urlaub verballern), auch Prüfungsvorbereitungskurse (Crashkurse) werden bezahlt ebenso wie alle nötigen Utensilen die ich benötige wie Gesetze, Schreibmaterialien und so weiter. Die Kosten für die Fortbildung trage ich allerdings allein (Meisterbafög), so trage ich bei bestandener Prüfung nur 36% der Gesamtkosten und kann dies noch in der Steuererklärung geltend machen.

Der Staat finanziert generell keine Weiterbildungen bzw. Fortbildungen ABER er unterstützt Menschen die sich weiterbilden wollen. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden kannst Du Meister-Bafög beantragen. Da werden dann 40% der Gesamtkosten übernommen, der Restbetrag wird Dir als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Wenn man die Abschlussprüfung besteht werden dann vom Restbetrag noch einmal 40% erlassen.

Generell hast du ein Recht auf Bildung egal wie alt du bist, welcher Religion du angehörst oder welche Hautfarbe du hast ABER es liegt an dir dich darum zu kümmern und dafür aufzukommen. Wenn der Chef dich unterstüzt ist es gut aber er ist dazu nicht verpflichtet.

Außerdem ist eine Weiterbildung bzw. Fortbildung nicht nur deinem Chef dienlich, es ist ebenso eine Aufwertung in deiner Person. Was hat dein Chef davon wenn er alles bezahlt und du nach der Maßnahme zur Konkurenz gehst, da du da mehr verdienen kannst? Dann hat der Mitbewerber einen qualifizierten Mitarbeiter und musste dafür nicht mal einen müden Cent bezahlen. Der alte Chef hat dann die Kosten des Kurses getragen, auf deine Arbeitszeit verzichtet und so weiter. Letztlich hätter er dann für die Konkurenz ausgebildet und das machen Unternehmen natürlich generell höchst ungern. Zudem sind Klauseln in einem Weiterbildungsvertrag die einen Arbeitnehmer nach der Weiterbildung für X Jahre an das Unternehmen binden meist unzulässig. Der AN unterschreibt nimmt das volle Programm mit und nach der Maßnahme kündigt er, der AG stellt die Kosten anteilig in Rechnung und der AN geht zum Anwalt. So hat der ehemalige Chef noch mehr Stress um die Ohren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es gibt viele AG die eine Weiterbildung unterstützen, ob Dein AG dazu gehört, kann ich Dir nicht sagen, ich kenne ihn nicht.

Wir haben bei uns im Betrieb einige Mitarbeiter, die eine Weiterbildung machen. Manche machen diese "nebenher" in Abendkursen und am Wochenende, arbeiten aber weiter Vollzeit. Man hat die AN allerdings aus dem Schichtbetrieb genommen, damit sie die Schule auch immer besuchen können.

Andere MA machen die Weiterbildung in Vollzeit, haben aber bei uns noch einen Minijob. Sie arbeiten meist am Wochenende, das entlastet die Kollegen und sie haben außer dem Einkommen immer noch den Kontakt zum Betrieb und den Mitarbeitern.

Es gibt auch kurze Weiterbildungen/Kurse, die für die Verrichtung des Jobs nötig sind, bei diesen AN wird die Weiterbildung bezahlt, die MA binden sich dafür für eine gewisse Zeit an den Betrieb.

Du solltest mal schauen, ob Du Anspruch auf Bafög hast.

https://www.aufstiegs-bafoeg.de/

Also ich musste kündigen, bekam aber die Option nach der Weiterbildung wieder ins Unternehmen zu kommen.

Für die Weiterbildung könntest du evtl. BAföG bekommen. Kommt halt auf die Weiterbildung und dein Vermögen an.

Müssen / sollen sollte der AG, wenn die Weiterbildung für seinen Betrieb nützt. Ansonsten ist auch berufliche Weiterbildung privates Vergnügen.

Der Arbeitgeber muss dich nicht unterstützen. Auch der Staat zahlt nur in wenigen Fällen eine Weiterbildung.

Was meinst du denn genau? Es kommt auch darauf an, was du machen willst.

verreisterNutzer  25.07.2018, 00:51

Der Staat, hier wohl das Arbeitsamt bzw. das JobCenter, zahlt deshalb nur in begründeten Ausnahmefällen eine Weiterbildung (oder gar eine zweite Ausbildung), weil durch eine abgeschlossene Berufsausbildung i.d.R. genug Möglichkeiten auf dem sog. ersten Arbeitsmarkt bestehen.

webya  25.07.2018, 08:31
@verreisterNutzer

Der Fragesteller hat noch gar keine abgeschlossene Ausbildung. Diese sollte er erstmal absolvieren und dann kann er weiter sehen, was er/sie machen möchte.

verreisterNutzer  25.07.2018, 12:31
@webya

Ich hatte es gelesen und verstanden, dass er sich wohl noch in einer Ausbildung befindet, weshalb mein Kommentar in erster Linie als Ergänzung zu Deiner Antwort hinsichtlich der Übernahme von Weiterbildungen durch den "Staat" gedacht und grundsätzlich gemeint war.

Da der Fragesteller seine Frage aus meiner Sicht ziemlich unklar formuliert hat, hast Du in sofern recht, als dass er diese erst einmal sinnvoll ergänzen sollte, wenn er sachgerechte Antworten erhalten möchte.