Weiterbildung in Vollzeit, muss ich mich für den Zeitraum der Weiterbildung Arbeitslos melden?

5 Antworten

Privat Vergnügen !  Das  macht man aus eigenem Geldbeutel .

Arbeitssuchend = ALG 1  , sind sie ja nicht !  Da müssen sie andere Quellen anbohren ( Bankdarlehen - BaFöG - Stipendien ); vorallem GKV Freiwillig anmelden .

Als Handelsfachwirt ist es dann ja schnell wieder abbezahlt .


Damit hast Du einen Schülerstatus und bist evtl. sogar förderungsberechtigt (Meisterdarlehen). Wenn nicht, bist Du aber vermutlich wohngeldberechtigt. Es sei denn, Du bist sehr vermögend.

Frag mal bei Deine KV nach, vielleicht kannst Du dich für die begrenzte Zeit der Weiterbildung zum Studententarif krankenversichern oder wieder in der Familienversicherung (je nach Alter) unterkommen.

Da Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen würdest, hättest Du auch keinen Anspruch auf ALG. Ergo entfällt auch die "Verpflichtung" Dich vor Ablauf Deines Arbeitsvertrages fristgerecht arbeitslos zu melden.

wie sieht es mit der Versicherung aus? Die läuft ja entweder über den KV beim Gehalt oder halt übers Arbeitsamt bei nicht Beschäftigung 

@dasding111

Irrtum - Du musst Dich dann auf eigene Rechnung "freiwillig" selbst versichern. Über das AA wärest Du nur krankenversichert, wenn Du auch Anspruch auf ALG I bzw. II hättest.

Nein.

Für die Zeit deiner Vollzeitweiterbildung hast du finanziell hoffentlich entsprechend vorgesorgt.

Nein, denn du bist es ja nicht...